Mieterschutz – diesen gesetzlichen Schutz genießen Mieter

Mieterschutz – diesen gesetzlichen Schutz genießen Mieter

Es gibt in vielen deutschen Städten nicht nur den Mieterschutzbund, der sich für die Anliegen der Mieter stark macht, sondern deren Rechte sind auch gesetzlich verankert. Hier spricht man vom sogenannten Mieterschutz. Dieser beinhaltet zum Beispiel ein eingeschränktes Kündigungsrecht durch den Vermieter, sodass selbst Kündigungen aus Gründen des Eigenbedarfs nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Darüber hatte ich bereits berichtet und auch wenn Dir Dein Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorlegt, kannst Du diese durchaus anfechten. Allerdings geht der Mieterschutz noch weiter. Denn so sollst Du als Mieter auch vor Vertragsvereinbarungen geschützt werden, welche nicht angemessen sind.

Was regelt der Mieterschutz?

Sofern es an Deiner Wohnung oder Deinem angemieteten Haus Sach- oder Rechtsmängel gibt, sieht der Mieterschutz außerdem vor, dass Du als Mieter das Recht dazu hast, Deine Miete zu mindern. Allerdings solltest Du mit Bedacht vorgehen. Denn eine unangemessen hohe Mietzinsminderung Deinerseits kann durchaus nach hinten losgehen. Bezüglich des Kündigungsrechts solltest Du wissen, dass dies meist so ausfällt, dass Dein Vermieter Dir länger im Voraus kündigen muss, während Du als Mieter eine kürzere Kündigungsfrist genießt. Auch das ist Teil des Mieterschutzes. Wirklich spannend wird es hingegen erst, wenn kommunale Wohnungsbestände privatisiert werden. Denn dann kommt dem Mieterschutz eine ganz besonders wichtige Rolle zu, damit Du als Mieter auch bei einem derartigen Eigentümerwechsel so gut wie möglich geschützt bist. Die Rede ist hier von sogenannten Sozialchartas. Diese beinhalten nicht nur sehr vorteilhafte Regelungen für den Mieter, sondern in diesen Chartas wird auch eine Form von Mieterschutz festgelegt, die weit über das normale Maß hinausgeht.

Inhalte der Sozialschartas

Wenn öffentlicher Wohnraum privatisiert wird, können sich die dortigen Mieter also über ein besonders hohes Maß an Mieterschutz freuen. Dabei wird dieser Schutz meist für einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren gewährt. Mit diesen Chartas sollen die neuen, privaten Besitzer des öffentlichen Wohnraums ihr Wohlwollen gegenüber den bestehenden Mietern zum Ausdruck bringen. Dabei profitieren auch die Investoren, welche sich die ehemals öffentlichen Wohnanlagen gekauft haben. Denn dieser Mieterschutz sorgt dafür, dass es kaum Mieter geben wird, die aufgrund des Eigentümerwechsels zeitnah ausziehen werden. Somit sind die Mieteinnahmen erst einmal gesichert, was wichtig ist, damit sich das Investment der neuen Käufer am Ende auch bezahlt macht. Beim Abschluss des Kaufvertrags wird die jeweilige Sozialcharta also mit in den Vertrag aufgenommen. Meist sind die nachfolgenden Punkte darin enthalten:

  • Kündigungsschutz
  • Einschränkung von Mietpreiserhöhungen
  • Bindung an den aktuell gültigen Mietspiegel – und das oftmals selbst bei Neuvermietungen
  • Mietpreiserhöhungen sind nur in einem sehr eingeschränkten Umfang möglich
  • spezielle Sonderregelungen für Wohnungen, die öffentlich gefördert werden
  • Regelung von Sanierungen, oftmals Ausschluss von Luxussanierungen, die zu einem höheren Mietzins führen würden
  • Einzelvertragsrechte für alle Mieter
  • Absicherung der Belegungsrechte
  • Mietermitbestimmungen werden auch weiterhin fortgeführt
  • die ehemaligen Beschäftigten der kommunalen Wohnungsgesellschaften werden sozial abgesichert
  • Konditionen und Regelungen bezüglich der Mietprivatisierung

Wie diese Regelungen genau aussehen, hängt natürlich von der jeweiligen Charta ab. So kann es zum Beispiel so sein, dass Mieter zehn bis 15 Jahre lang nicht seitens des Vermieters gekündigt werden dürfen. Besonders großzügige Mieterschutzregelungen sehen in diesem Zusammenhang sogar zum Teil vor, dass Mieter, die bereits über 60 Jahre alt sind, nicht vom Vermieter gekündigt werden können. Somit soll durch die Sozialchartas also dafür gesorgt werden, dass Du als Mieter Dir auch bei einer Übernahme durch einen privaten Investor keine allzu großen Sorgen machen musst.

Eine Antwort auf „Mieterschutz – diesen gesetzlichen Schutz genießen Mieter“

  1. Ich wohne jetzt wirklich schon sehr lange in meiner Wohnung. Und es ist gut zu wissen, dass man als Mieter heutzutage noch Rechte hat. Bisher hatte ich zwar nicht wirklich Probleme.

Schreibe einen Kommentar zu Tom Vogt Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert