Nachsendeauftrag beim Umzug: Brauchst Du ihn und wie funktioniert er?

Nachsendeauftrag beim Umzug

In all dem Trubel um einen Umzug wird eines sehr häufig vergessen: Der Nachsendeauftrag! Tatsächlich ist er bei privaten Umzügen nicht verpflichtend, ich allerdings empfehle Dir, unbedingt einen zu stellen. Doch wofür brauchst Du ihn eigentlich, wie funktioniert er und was kostet das Ganze? Hier findest Du alle wichtigen Informationen rund um den Nachsendeauftrag bei einem Umzug …

Was ist ein Nachsendeauftrag?

Bei einem Nachsendeauftrag teilst Du der Post oder verschiedenen Paketzulieferern Deine neue Adresse mit, sodass alle jene Briefe und Päckchen, die noch an Deine alte Adresse geschickt werden, dennoch bei Dir ankommen. Er sollte deshalb frühzeitig gestellt werden, empfohlen wird es mindestens fünf Tage vor dem Umzug. Besser wären zwei bis drei Wochen.

Wofür ein Nachsendeauftrag?

Prinzipiell ist so ein Nachsendeauftrag nicht verpflichtend. Allerdings kann es dann passieren, dass Rechnungen oder wichtige Dokumente nicht mehr bei Dir ankommen. Der Versender erhält den Brief mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurück und hat er einmal Deine neue Adresse ausfindig gemacht, flattert plötzlich eine dicke Mahnung bei Dir ein. Schlimmstenfalls werden sogar Gerichtskosten fällig. Zwar solltest Du Dich natürlich auch bei allen Ämtern, Versicherungen, Gas- und Stromanbietern usw. ummelden, doch in der Masse verlierst Du schnell einmal den Überblick. Mit dem Nachsendeauftrag bist Du deshalb stets auf der sicheren Seite!

Wie beantrage ich die Nachsendung?

Die Beantragung der Postnachsendung ist denkbar einfach. Zum einen kannst Du direkt persönlich zur Post gehen und das entsprechende Formular ausfüllen. Zum anderen gibt es auch im Internet mittlerweile die Möglichkeit, den Nachsendeauftrag bequem von Zuhause aus zu stellen. Dies kannst Du direkt bei der Deutschen Post tun, oder aber über externe Dienstleister, wie zum Beispiel nachsendeauftrag.org. Hier kannst Du sogar einen Nachsendeauftrag für bis zu drei Postzusteller gleichzeitig einrichten. In einem Antrag können übrigens bis zu 12 Familienmitglieder auf einmal erfasst werden.

Was kostet der Auftrag?

Die Kosten für einen Nachsendeauftrag sind für Geschäftskunden höher als für private Anträge. Als Privatkunde zahlst Du

  • 19,90 Euro für sechs Monate
  • 24,90 Euro für zwölf Monate
  • 34,90 Euro für 24 Monate

Im Preis inbegriffen ist dann die Nachsendung von

  • Postkarten und Briefen
  • Briefsendungen mit Zusatzleistungen
  • Bücher- und Warensendungen
  • Streifbandzeitungen
  • Infopost und -briefen

Solltest Du jedoch ins Ausland ziehen oder auch die Nachsendung von Päckchen und Paketen wünschen, werden zusätzliche Kosten fällig. Pakete und Päckchen kosten 6,90 Euro pro Nachsendung, möglich ist dies nur im Inland. Solltest Du ins Ausland ziehen, schwanken die Zusatzkosten von Land zu Land. Informiere Dich hierzu am besten direkt bei der Post. Bezahlen kannst Du übrigens ganz einfach per Lastschriftverfahren.

Kann ich den Nachsendeauftrag verlängern oder vorzeitig kündigen?

Ja, Du kannst den Nachsendeauftrag für weitere sechs Monate verlängern. Hierzu erhältst Du rund vier Wochen vor dem Ablauf des derzeitigen Auftrages ein Schreiben von der Post mit einem Online-Zugangscode. Damit kannst Du ganz einfach im Internet Deinen Nachsendeauftrag verlängern. Allerdings geht das nur im Inland. Möchtest Du Deinen Nachsendeauftrag stattdessen ändern oder vorzeitig kündigen, gehst Du am besten persönlich zur Post oder kontaktierst den Kundenservice unter der Telefonnummer 0228/4333111. Eine generelle Erstattung der Kosten allerdings, gibt es bei der Stornierung nicht. Hierüber wird stets im Einzelfall entschieden.

Was, wenn ich in kurzer Zeit zweimal umziehe?

Manchmal kommt es auch vor, dass Du schon wieder umziehst, während der vorherige Nachsendeauftrag noch aktiv ist. Das Problem ist, dass die Post nur einmal umgeleitet werden kann. Ein Beispiel: Du hast in A gewohnt, bist vor vier Monaten nach B gezogen und hast einen entsprechenden Nachsendeauftrag von A nach B gestellt. Nun ziehst Du nach C. Die Deutsche Post erlaubt aber keine Nachsendeaufträge von A und B nach C, sondern stets nur eine Station. Das bedeutet, dass Du bei deinem bestehenden Nachsendeauftrag die Adresse B nach C änderst und für den zweiten Umzug einen neuen Antrag stellst. Du hast dann zwei parallel laufende Nachsendeaufträge, einmal von A nach C und einmal von B nach C. Du kannst den ersten Nachsendeauftrag natürlich auch einfach stornieren, in einem so kurzen Zeitraum möchte ich Dir das aber nicht empfehlen. Gehe lieber auf Nummer sicher und behalte beide Nachsendeaufträge für die Mindestlaufzeit. Rufe notfalls noch einmal bei der Post an, um zu klären, ob beide Aufträge korrekt erfasst wurden und die Post von sowohl A als auch B jetzt wirklich bei Dir in C ankommt. Ich verspreche Dir, es klingt komplizierter als es in der Praxis ist und Du musst Dir anschließend keine Sorgen mehr um die verpasste Post machen…

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