Mieterverein und Mieterbund – für wen lohnt sich die Mitgliedschaft?

Mieterverein und Mieterbund

Du hast dich in deiner alten Mietwohnung wahnsinnig oft über die Hausverwaltung geärgert? Die Kaution hast du auch noch nicht wiederbekommen? Vom neuen Vermieter willst du dich nicht über den Tisch ziehen lassen. Doch du hast nicht immer das nötige rechtliche Knowhow. Wer hilft da schnell und kostengünstig? Schließlich will man ja nicht immer gleich …

Mieterschutz – diesen gesetzlichen Schutz genießen Mieter

Mieterschutz – diesen gesetzlichen Schutz genießen Mieter

Es gibt in vielen deutschen Städten nicht nur den Mieterschutzbund, der sich für die Anliegen der Mieter stark macht, sondern deren Rechte sind auch gesetzlich verankert. Hier spricht man vom sogenannten Mieterschutz. Dieser beinhaltet zum Beispiel ein eingeschränktes Kündigungsrecht durch den Vermieter, sodass selbst Kündigungen aus Gründen des Eigenbedarfs nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Darüber hatte ich bereits berichtet und auch wenn Dir Dein Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorlegt, kannst Du diese durchaus anfechten. Allerdings geht der Mieterschutz noch weiter. Denn so sollst Du als Mieter auch vor Vertragsvereinbarungen geschützt werden, welche nicht angemessen sind.

Mieterschutzbund – Hilfe gegen den eigenen Vermieter

Mieterschutz – Hilfe gegen den eigenen Vermieter

Wenn Du Dich der Willkür Deines Vermieters hilflos ausgeliefert fühlst, dann kann der Mieterschutzbund Dir unter Umständen weiterhelfen. Ob es nun um zu hohe Betriebskosten oder eine scheinbar ungerechtfertigte Mieterhöhung geht, zunächst einmal ist es wichtig, dass Du nichts unterschreibst, was Dein Vermieter Dir vorlegt, bevor Du nicht den Rat der Experten eingeholt hast. Ich möchte Dir an dieser Stelle also verraten, was der Mieterschutzbund e.V., der inzwischen in vielen deutschen Städten vertreten ist, für Dich im Problemfall tun kann.

Modernisierung Teil 2: Mieterhöhung nach der Modernisierung

Mieterhöhung nach Modernisierung

Im ersten Teil der Artikelserie „Modernisierung“ hast Du bereits erfahren, was unter dem Begriff zu verstehen ist, wie diese abläuft und wann Du als Mieter Einspruch gegen Modernisierungsmaßnahmen einlegen kannst. Mit der Modernisierung geht nämlich nicht nur während der Bauarbeiten viel Aufwand einher, zum Beispiel zeitlicher oder finanzieller Art, sondern auch danach kann es als Mieter ungemütlich werden: Der Vermieter darf nämlich nach Modernisierungsarbeiten bis zu elf Prozent ihrer Kosten auf Deine jährliche Miete umschlagen.