Es gibt in vielen deutschen Städten nicht nur den Mieterschutzbund, der sich für die Anliegen der Mieter stark macht, sondern deren Rechte sind auch gesetzlich verankert. Hier spricht man vom sogenannten Mieterschutz. Dieser beinhaltet zum Beispiel ein eingeschränktes Kündigungsrecht durch den Vermieter, sodass selbst Kündigungen aus Gründen des Eigenbedarfs nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Darüber hatte ich bereits berichtet und auch wenn Dir Dein Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorlegt, kannst Du diese durchaus anfechten. Allerdings geht der Mieterschutz noch weiter. Denn so sollst Du als Mieter auch vor Vertragsvereinbarungen geschützt werden, welche nicht angemessen sind.
Mieterschutzbund – Hilfe gegen den eigenen Vermieter
Wenn Du Dich der Willkür Deines Vermieters hilflos ausgeliefert fühlst, dann kann der Mieterschutzbund Dir unter Umständen weiterhelfen. Ob es nun um zu hohe Betriebskosten oder eine scheinbar ungerechtfertigte Mieterhöhung geht, zunächst einmal ist es wichtig, dass Du nichts unterschreibst, was Dein Vermieter Dir vorlegt, bevor Du nicht den Rat der Experten eingeholt hast. Ich möchte Dir an dieser Stelle also verraten, was der Mieterschutzbund e.V., der inzwischen in vielen deutschen Städten vertreten ist, für Dich im Problemfall tun kann.
Mieterschutzrecht: Wie die Sozialklausel Dich schützen kann
Vielleicht hat Dir Dein Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Für viele Mieter ist das ein echter Schock. Denn Wohnraum in den deutschen Großstädten ist teuer und Ersatz als Geringverdiener oder Familie mit Kindern auf die Schnelle kaum zu finden. Doch zum Glück schützt der Gesetzgeber nicht nur die Vermieter, die eine Kündigung aus Gründen des Eigenbedarfs aussprechen können, sondern es gibt die Sozialklausel, die fest im Mieterschutzrecht verankert ist. Sie soll Dich als Mieter vor Härte schützen.