Es gibt in vielen deutschen Städten nicht nur den Mieterschutzbund, der sich für die Anliegen der Mieter stark macht, sondern deren Rechte sind auch gesetzlich verankert. Hier spricht man vom sogenannten Mieterschutz. Dieser beinhaltet zum Beispiel ein eingeschränktes Kündigungsrecht durch den Vermieter, sodass selbst Kündigungen aus Gründen des Eigenbedarfs nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Darüber hatte ich bereits berichtet und auch wenn Dir Dein Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorlegt, kannst Du diese durchaus anfechten. Allerdings geht der Mieterschutz noch weiter. Denn so sollst Du als Mieter auch vor Vertragsvereinbarungen geschützt werden, welche nicht angemessen sind.