Wohnungsübergabe: Darauf musst Du als Mieter achten

Wohnungsübergabe - Das musst du als Mieter beachten

Immer dann, wenn Du eine neue Wohnung beziehst oder aus Deiner bisherigen Wohnung ausziehst, findet mit dem jeweiligen Vermieter die sogenannte Wohnungsübergabe statt. Hierbei handelt es sich prinzipiell um die Schlüsselübergabe, zugleich wird die Wohnung aber auch auf ihren Zustand überprüft. Wer bei der Wohnungsübergabe Fehler macht, bleibt hinterher eventuell auf Schäden sitzen. Darauf solltest Du deshalb unbedingt achten:

Fall 1: Die Wohnungsübergabe beim Einzug

Wenn Du Dich auf der Suche nach einer neuen Wohnung befindest, solltest Du diese bereits bei der Wohnungsbesichtigung genau unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls noch einmal einen zweiten Besichtigungstermin vereinbaren. Dennoch achtest Du hier meist weniger auf Details als auf die Lage der Wohnung, ihre Ausrichtung, den Balkon, den Mietpreis usw. So hast Du den Mietvertrag häufig schon unterschrieben, bevor Du kleine Mängel überhaupt bemerkst. Die Wohnungsübergabe ist deshalb der optimale Zeitpunkt, noch einmal gezielt in der Wohnung nach Schäden, Schimmel oder Mängeln zu suchen. Werden diese nämlich nicht im Übergabeprotokoll festgehalten, musst Du eventuell später für den Schaden aufkommen, obwohl dieser durch Deinen Vormieter verursacht wurde.

Das Übergabeprotokoll ist stets ein Muss

Das Wichtigste bei der Wohnungsübergabe ist daher stets das Übergabeprotokoll. Dieses gilt später als Nachweis, dass der Schaden bereits beim Einzug vorhanden war, sodass Du diesen nicht verantworten musst. Leider versuchen nämlich viele Vermieter, einen Schaden auf die Kosten des Mieters abzuwälzen. Wichtige Punkte, die Du im Übergabeprotokoll festhalten musst, sind zum Beispiel:

  • Befindet sich die Wohnung im „besenreinen“ Zustand?
  • Schließen Türen und Fenster vollständig oder spürst Du Zugluft?
  • In welchem Zustand sind die Fensterrahmen? Müssen sie eventuell nochmals gestrichen werden?
  • Sind Schäden oder Schimmel an Wänden beziehungsweise Fußböden zu erkennen?
  • Gibt es Bohrlöcher in den Wänden, Böden oder Fließen?
  • Sind Risse oder tiefe Kratzer in Wänden, Böden oder Einrichtungsgegenständen zu erkennen?
  • Funktionieren die elektrischen Geräte, Wasserhähne und Heizungen?
  • Sind Sprünge in der Dusche, Badewanne, Toilette oder dem Waschbecken zu erkennen?
  • Sind Wohnung, Keller, Garage, Mülltonnen etc. leer?
  • Wie viele Schlüssel hast Du erhalten und musst Du dementsprechend zum Ende der Mietzeit zurückgeben?
  • Halte zuletzt stets auch die Strom-, Gas- und Wasserzählerstände fest.
  • Solltest Du direkt vor Ort die Beseitigung der Mängel, Reparaturen oder Renovierungsarbeiten mit dem Vermieter vereinbaren, halte diese unbedingt ebenso im Übergabeprotokoll schriftlich fest.

Eine Vorlage für das Übergabeprotokoll findest Du beispielsweise unter www.mieterverein-meissen.de

Verhaltensregeln für die Wohnungsübergabe

Die Wohnungsübergabe sollte im Hellen stattfinden. Nimm zudem eine zweite Person als Zeuge mit und dokumentiere die Übergabe mit einem Fotoapparat. Fotografiere alle gefundenen Mängel und schreibe sie im Übergabeprotokoll nieder. Das Übergabeprotokoll muss anschließend vom Vermieter und Mieter eigenhändig unterschrieben werden und beide Parteien erhalten eine originale Fassung.

Was, wenn Du einen Mangel erst nach dem Einzug entdeckst?

Es kann durchaus passieren, dass ein Schaden bei der Wohnungsübergabe nicht ersichtlich ist, zum Beispiel weil die Heizung bei Deinem Einzug im Sommer ausgeschaltet war und im Winter plötzlich nicht anspringt. Sobald Du einen Schaden entdeckst, musst Du diesen daher ebenfalls fotografieren und dem Vermieter unverzüglich schriftlich melden. Dieser hat daraufhin eine angemessene Zeitspanne zur Beseitigung des Mangels. Kommt er dieser Pflicht nicht nach oder beeinträchtigt der Schaden den Wohnwert Deiner Wohnung, so kannst Du die Minderung der Miete verlangen. Auch wenn Du den Schaden zwar entdeckst, aber ihn als nicht weiter schlimm empfindest und nicht beheben lässt, musst Du ihn festhalten und schriftlich melden. Ansonsten kommst Du bei Deinem Auszug eventuell in die Pflicht, diesen aus eigenen Mitteln zu beheben.

Fall 2: Die Wohnung beim Auszug richtig hinterlassen

Gleichzeitig musst Du als Mieter Deine alte Wohnung beim Auszug auch stets korrekt hinterlassen, um nicht in Streitigkeiten mit dem Vermieter zu geraten. Auch hier solltest Du unbedingt ein Übergabeprotokoll erstellen. Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, verrate ich Dir, wie Du Deine Wohnung hinterlassen musst:

  1. Je nach Mietvertrag, musst Du die vereinbarten Schönheitsreparaturen durchführen, also beispielsweise die Wände in einer hellen und neutralen Farbe streichen.
  2. Beseitige alle persönlichen Gegenstände aus den gemieteten Räumen. Hierzu gehören neben der Wohnung selbst auch der Keller, die Garage, eine Abstellkammer, der Garten, Balkon o.ä.
  3. Eine detaillierte Grundreinigung der Wohnung ist nicht nötig, doch sie muss „besenrein“ übergeben werden. Das bedeutet, dass Du groben Schmutz beseitigen musst. Die Böden müssen gestaubsaugt sowie Küche, Bad und Zimmer sauber sein.
  4. Wurde die Wohnung durch Dich baulich verändert, also hast Du beispielsweise Einbauschränke installiert oder die Balkonbrüstung erhöht, musst Du diese Veränderungen wieder rückgängig machen. Du kannst allerdings bereits beim Einbau oder vor der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter sprechen, ob er diese Veränderungen beibehalten möchte. Gibt er seine Zustimmung, so lasse Dir diese schriftlich bestätigen.
  5. Selbst die Einbauküche musst Du rechtlich gesehen beim Auszug wieder ausbauen. Allerdings passt diese vielleicht nicht in Deine neue Wohnung oder dort ist bereits eine vorhanden. Sprich deshalb im Voraus mit Deinem Vermieter. Häufig hat er Interesse daran, die Küche zu behalten oder Du kannst Sie Dir vom Nachmieter abkaufen lassen.
  6. Überprüfe die nun leere Wohnung auf Abnutzungserscheinungen. Beheben musst Du allerdings nur jene Schäden, die nicht als „üblich“ anzusehen sind. Hierzu gehören beispielsweise Brandlöcher, Bohrungen oder zerkratzte Tapeten durch Deine Katze.
  7. Zuletzt übergibst Du natürlich alle Schlüssel, welche Du von Deinem Vermieter erhalten hast. Vergiss dabei nicht den Briefkasten-, Dachboden- oder Kellerschlüssel.
  8. Halte zudem die Strom-, Gas- und Wasserzählerstände fest und lasse sie Dir im Übergabeprotokoll schriftlich bestätigen.
  9. Anschließend erhältst Du Deine Kaution zurück. Der Vermieter darf diese aber für höchstens sechs Monate ganz oder teilweise einbehalten, um ausstehende Reparaturen oder Nebenkostenabrechnungen zu decken. Achte unbedingt darauf, dass Du Deine Kaution mit samt der Zinsen zurückbekommst. Der Vermieter ist schließlich in der Pflicht, Deine Kaution während der Mietdauer für Dich zinsbringend (zum „üblichen“ Zinssatz) anzulegen.

Grundsätzlich gilt als bei jeder Art der Wohnungsübergabe:

Je mehr und detaillierter Du dokumentierst, desto besser!

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