Mieterschutz – diesen gesetzlichen Schutz genießen Mieter

Mieterschutz – diesen gesetzlichen Schutz genießen Mieter

Es gibt in vielen deutschen Städten nicht nur den Mieterschutzbund, der sich für die Anliegen der Mieter stark macht, sondern deren Rechte sind auch gesetzlich verankert. Hier spricht man vom sogenannten Mieterschutz. Dieser beinhaltet zum Beispiel ein eingeschränktes Kündigungsrecht durch den Vermieter, sodass selbst Kündigungen aus Gründen des Eigenbedarfs nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Darüber hatte ich bereits berichtet und auch wenn Dir Dein Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorlegt, kannst Du diese durchaus anfechten. Allerdings geht der Mieterschutz noch weiter. Denn so sollst Du als Mieter auch vor Vertragsvereinbarungen geschützt werden, welche nicht angemessen sind.

Kündigung wegen Eigenbedarf – welche Rechte hat der Vermieter?

Kündigung wegen Eigenbedarf - welche Rechte hat der Vermieter?Kündigung wegen Eigenbedarf - welche Rechte hat der Vermieter?

Vielleicht war ein Umzug Deinerseits gar nicht geplant, doch jetzt hat Dein Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen. Nun fragst Du Dich als Mieter wahrscheinlich, welche Rechte Du hast. Während Dich die Sozialklausel zwar vor einer allzu großen Härte im Fall solch einer Kündigung schützen soll, kann Dir Dein Vermieter durchaus erst einmal aus Eigenbedarf kündigen. Welche Rechte der Vermieter in diesem Zusammenhang hat, verrate ich Dir jetzt.