Richtig zusammenziehen Teil 1: Behördengänge und Umzug

Richtig zusammenziehen, Behördengänge und Umzug

Die Entscheidung zusammen zu ziehen ist für ein Paar ein großer Schritt. Endlich eine gemeinsame Wohnung, mehr Zeit füreinander und vielleicht die Familienplanung…doch dies sind nicht die einzigen Vorteile einer gemeinsamen Wohnung. Wie Ihr richtig zusammenzieht und dabei auch noch viel Geld spart, verrate ich Dir in der Artikelserie „Richtig zusammenziehen“. Im ersten Teil soll es nun erst einmal darum gehen, welche Formalitäten und Behördengänge bei Eurem Umzug anstehen.

Den Mietvertrag gemeinsam unterschreiben

Egal, ob Ihr gemeinsam in eine neue Wohnung zieht oder einer der Partner schlichtweg in die bestehende Wohnung mit einzieht: Ihr solltet den Mietvertrag stets gemeinsam unterzeichnen. Nur so habt Ihr nämlich beide dieselben Rechte, aber auch Pflichten. Natürlich will man nicht an eine Trennung denken, wenn man frisch zusammenzieht, dennoch könnte es passieren, dass der Partner einfach auszieht und Du auf den Mietschulden sitzen bleibst. Es ist deshalb wichtig, dass beide Mieter im Mietvertrag aufgeführt sind. Möchte einer von beiden ausziehen, solltet Ihr einen Mietaufhebungsvertrag machen. Doch das ist nicht der einzige Vorteil, den ein gemeinsamer Mietvertrag mit sich bringt: Er stärkt das Wir-Gefühl und verhindert, dass ein Partner den anderen einfach „vor die Tür setzen“ kann.

Behördengänge beim Zusammenziehen

Nach den Formalitäten zum gemeinsamen Mietvertrag, musst Du die Behörden über Deine neue Adresse informieren. Beim Zusammenziehen handelt es sich dabei um dieselben Instanzen wie bei jedem anderen „gewöhnlichen“ Umzug auch:

  • Einwohnermeldeamt
  • KFZ-Zulassungsstelle
  • Versicherungsträger
  • Finanzamt
  • Arbeitsamt
  • Familienkasse
  • Rentenversicherung
  • Schule, Universität, Ausbildungsträger
  • Bafög-Amt
  • GEZ
  • uvm.

Vergiss zudem nicht, rechtzeitig einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen.

Der Umzug

Wenn Du mit Deinem Partner zusammenziehst, steht Ihr meist vor einem Grundproblem: „Aus zwei mach eins“. Wenn Ihr Euren Haushalt zusammenlegt, habt Ihr nämlich vermutlich vieles doppelt. Aus dem zweiten Bett könntet Ihr ein Gästebett machen, der zweite Esstisch allerdings, findet vielleicht keinen Platz mehr. Wichtig ist deshalb, dass Ihr vor dem Zusammenziehen gemeinsam ein Einrichtungskonzept für die neue Wohnung erstellt und anschließend ordentlich entrümpelt. Verkaufe Möbelstücke oder Einrichtungsgegenstände, die Du nun nicht mehr brauchst, die aber noch in gutem Zustand sind, doch einfach über Kleinanzeigen in der Zeitung oder entsprechende Plattformen im Internet (zum Beispiel Ebay Kleinanzeigen oder Quoka). So kommt noch ein wenig Geld für den nächsten Urlaub zusammen. Habt Ihr ein größeres Budget, dann könnt Ihr auch überlegen einfach gemeinsam eine ganz neue Einrichtung zu kaufen. Hauptsache, Ihr fühlt Euch beide (!) wohl in den neuen vier Wänden.

Achtung Streitpotenzial: Die Einrichtung frühzeitig absprechen

Leider liegt bei genau diesem Punkt das häufigste Streitpotenzial beim Zusammenziehen: Welche Möbel kommen mit ins neue Zuhause, welche nicht? Schwierig wird es vor allem dann, wenn ein Partner bereits in der neuen Wohnung wohnt und nicht zu Veränderungen bereit ist. Jeder von uns hat schließlich Bilder, einen alten Stuhl oder auch eine hässliche Kuscheldecke aus der Kindheit, woran wir emotional hängen. Es gilt daher, die Einrichtung beim Zusammenziehen frühzeitig zu besprechen und folgende Grundregeln zu beachten:

  1. Macht eine Liste mit allen Gegenständen, die Ihr jeweils unbedingt mit in die neue Wohnung nehmen möchtet und einigt Euch auf eine feste Anzahl, zum Beispiel jeder drei oder jeder fünf.
  2. Jeder darf zudem drei Möbelstücke oder Einrichtungsgegenstände des Partners benennen, die er auf keinen Fall in der gemeinsamen Wohnung möchte.
  3. Möbel oder Gegenstände, an denen Du sehr hängst, kannst Du im Notfall auch erst einmal im Keller oder auf dem Dachboden verstauen. Es muss ja nicht immer gleich der Sperrmüll sein.
  4. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die unerwünschten Möbel neu aufzufrischen. Vielleicht gefällt Deinem Partner das gemütliche alte Sofa ja doch, wenn Ihr es einfach neu beziehen lasst? Oder die Kommode mit einem neuen Lack?
  5. Häufig ist es auch eine gute Lösung, wenn Ihr beide in der neuen Wohnung jeweils ein eigenes Zimmer bezieht. Ob Arbeits- oder Playstation-Zimmer: Jeder Mensch braucht einen individuellen Rückzugsort und hier kannst Du dann auch die Einrichtung ganz nach Deinem eigenen Geschmack wählen.

Beim Zusammenziehen geht es schlussendlich immer um Kompromisse: Sei offen für neue Ideen, einen neuen Einrichtungsstil und ein neues Lebensgefühl. Neu ist schließlich nicht immer schlechter und mit dem Zusammenziehen geht für beide Partner ein kleiner Traum in Erfüllung. Doch das Zusammenziehen bringt noch weitere Vorteile mit sich: finanzielle. In welcher Form? Das verrate ich Dir im zweiten Teil von „Richtig zusammenziehen“

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