Abmelden, Anmelden, Ummelden – das ist beim Umzug zu beachten

Abmelden, Anmelden, Ummelden – das ist beim Umzug zu beachten

Beim Umzug gibt es viel zu beachten und eine leidige Aufgabe besteht in den Meldepflichten bei den Ämtern. Auch der Bezug von Strom und Gas ändert sich, Telefon- und Internetanbieter wollen gecheckt und gekündigt oder neu beauftragt werden. Damit der Start in deiner neuen Wohnung reibungslos gelingt, folgt jetzt eine Aufstellung der wichtigsten Aufgaben, die in Sachen abmelden, anmelden und ummelden von dir zu erledigen sind.

Neue Adresse: Nachsendeauftrag erteilen und E-Mail-Signatur ergänzen

Sobald der Einzugstermin feststeht und der Mietvertrag unterschrieben ist, hilft ein offizieller Nachsendeauftrag dabei, dass die Post die neue Adresse auch erreicht. Dabei lässt sich im Rahmen der Online-Beauftragung festlegen, ob nur die Briefpost oder auch Päckchen und Pakete nachgesendet werden sollen. Ob der Nachsendeauftrag 6 oder 12 Monate oder noch länger laufen soll, entscheidet der Kunde. Der Service kostet ab 20 €, gut investiertes Geld, um auf postalischem Weg erreichbar zu bleiben.

Neben dem offiziellen Nachsendeauftrag ist es hilfreich, die eigene private E-Mail-Signatur zu ergänzen. Ein Hinweis auf die neue Privatanschrift und das Einzugsdatum farbig abgesetzt reichen schon aus, um Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Kostenlose Alternative: Die Umzugsmitteilung

Ebenfalls effektiv, aber komplett kostenlos, ist die Umzugsmitteilung. Dabei bekommt die Post eine Information über die alte und über die neue Adresse. Sie sorgt dann dafür, dass Unternehmen, die bereits die alte Adresse haben, eine Mitteilung über die neue Adresse erhalten. Allerdings nutzt nicht jedes Unternehmen diesen Service der Post. Deshalb ist es zusätzlich ratsam, die wichtigsten Vertragspartner auf schriftlichem Weg über die Adressänderung zu informieren. Dazu gehören diese:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Versandhäuser
  • Mobilfunk- und Festnetzanbieter
  • Vereine
  • Verbände

Stromanbieter wechseln

In Deutschland gibt es knapp 1.200 Stromlieferanten und weit über 20.000 unterschiedliche Tarife. Deshalb ist die Chance ausgesprochen hoch, beim Wechsel kräftig zu sparen. Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, die Preise auf dem Strommarkt zu checken. Egal, ob bei einem Umzug innerhalb der Stadtgrenzen oder über Bundeslandgrenzen hinweg, die Preise sind einem ständigen Wandel unterworfen, so dass in den allermeisten Fällen ein Stromanbieterwechsel auch gleichzeitig eine Ersparnis bedeutet. Online können Verbraucher die Tarife miteinander vergleichen und entscheiden, welcher Anbieter am besten geeignet ist.

Tipp: Lese hierzu auch unbedingt meinen Beitrag: Sonderkündigung: Kannst Du bei einem Umzug den Stromanbieter wechseln?

Gasanbieter wechseln

Bei mehr als 900 Gaslieferanten in Deutschland stellt sich ein ähnliches Bild dar, wie bei den Stromanbietern. Auch in Sachen Gas ist es dringend zu empfehlen, die Tarife miteinander zu vergleichen. Die Chance, auch hier einen günstigen Tarif zu finden, der die Haushaltskasse langfristig weniger belastet, ist hoch.

Auch hier ein Tipp für einen weiterführenden Beitrag zum Thema: Sonderkündigung: Kannst Du bei einem Umzug Deinen Gasvertrag wechseln?

Festnetz- und Internetanbieter informieren und/oder wechseln

Welches Telekommunikationsunternehmen bietet den günstigsten Festnetztarif? Welcher Internetanbieter kommt in der neuen Wohnung infrage? Der anstehende Umzug erfordert auch hier die Prüfung der Angebote. Wer innerhalb des Ortes umzieht, nimmt in der Regel seine alte Telefonnummer inklusive Telefonanbieter mit ins neue Domizil und kann sich den Aufwand sparen. Ähnliches gilt für den Internetanbieter. Ob das allerdings wirklich Fall ist, ist im Einzelnen zu klären (lies hierzu auch den Beitrag „Sonderkündigung: Kannst Du Deinen Vertrag für Telefon und Internet bei Umzug fristlos kündigen?„). Verträge mit Telefon- und Internetanbietern mit festen Laufzeiten haben nämlich in der Regel eine Klausel inkludiert, die den Weiterbezug verbindlich regeln, sollte die neue Adresse für den Anbieter erreichbar sein. Die Verbraucherzentrale informiert in dem Beitrag „Umzug: die Rechte der Telefon-_ und Internetkunden“ ausführlich darüber, wie Verbraucher für einen stressfreien Umgang mit den Vertragspartnern sorgen und wann sie kündigungsberechtigt sind.

Abbildung 2: Damit in der neuen Wohnung Internet und Telefon verfügbar sind, müssen sich Verbraucher über die Angebote und Möglichkeiten informieren und entsprechende Aufträge erteilen.
Abbildung 2: Damit in der neuen Wohnung Internet und Telefon verfügbar sind, müssen sich Verbraucher über die Angebote und Möglichkeiten informieren und entsprechende Aufträge erteilen.

Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort aufsuchen

Wer umzieht, muss Anmeldepflichten nachkommen. Der erste Gang in der ersten Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung ist der zum Einwohnermeldeamt. Dort müssen Neubürger sich mit ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Das neue Einwohnermeldeamt übernimmt die Abmeldung beim bisherigen Einwohnermeldeamt. Achtung: Auch wer innerhalb derselben Gemeinde oder Stadt umzieht, muss seine neue Anschrift beim Einwohnermeldeamt bekannt geben. Geschieht das nicht innerhalb einer Woche nach Umzug, droht ein Ordnungsgeld.

Kfz-Zulassungsstelle über neue Adresse informieren

Bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks wird im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung lediglich die neue Adresse eingetragen. Geht der Umzug über den Zulassungsbezirk hinaus, müssen die Neubürger mit diesen Papieren zum Straßenverkehrsamt, um die Ummeldung ordnungsgemäß durchführen zu lassen:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Nachweis über HU und ASU
  • gültiger Personalausweis sowie Meldebescheinigung
  • Soll das Fahrzeug neue Kennzeichen erhalten, sind die alten Kennzeichen ebenfalls mitzubringen.

Auch hierzu gibt es bereits einen extra Artikel auf meinen Seiten, den ich dir wärmstens ans Herz legen möchte.

Abbildung 3: Die Ummeldung des Wohnsitzes in einen anderen Zulassungsbezirk eröffnet die Möglichkeit, sich ein neues Kennzeichen für das Auto auszusuchen.
Abbildung 3: Die Ummeldung des Wohnsitzes in einen anderen Zulassungsbezirk eröffnet die Möglichkeit, sich ein neues Kennzeichen für das Auto auszusuchen.

Finanzamt informieren

Ändert sich im Rahmen des Umzugs auch das zuständige Finanzamt, dann müssen Betroffene sich offiziell ummelden und eine neue Steuernummer beantragen. Das erledigen Steuerpflichtige am einfachsten mit einem formlosen Schreiben. Das zuständige Finanzamt wird dann die nötigen Informationen und Vordrucke auf den Postweg bringen. Ändert sich durch den Umzug das zuständige Finanzamt nicht, dann reicht es, bei der nächsten Steuererklärung die neue Adresse in den Formularen der Einkommensteuer einzutragen.

Übrigens, apropos Finanzamt … Ein Umzug kann durchaus eine Menge Potential zum Steuern sparen liefern! Im Jahr nach deinem Umzug solltest du also unbedingt darüber nachdenken eine Steuererklärung anzufertigen und so deine Umzugskosten beim Staat geltend machen!

Weitere Behörden, die über den Umzug in Kenntnis zu setzen sind

Neben den genannten Behörden, die im Rahmen eines Umzugs zu informieren sind, gibt es noch weitere Behörden und Vertragspartner, die davon erfahren müssen.

  • Wer Leistungen über die Agentur für Arbeit bezieht, muss seine neue Anschrift dort mitteilen.
  • Auch Personen, die mit dem Sozialamt zu tun haben, müssen die neue Adresse hinterlegen.
  • Studenten und andere Bezieher von Bafög dürfen nicht vergessen, das Bafög-Amt zu informieren.
  • Wer Dienst bei der Bundeswehr tut oder Zivildienst leistet, muss die Bundeswehr bzw. das Bundesamt für Zivildienst über die neue Adresse in Kenntnis setzen.

Sind die Behördengänge und die organisatorischen Aufgaben rund um den Umzug erledigt, dürfen die Neuankömmlinge durchaus über die schönen Dinge des Lebens in der neuen Wohnung nachdenken: Tipps für die Einweihungsparty helfen dabei, dass der Start im neuen Umfeld schwungvoll gelingt.

Quellen:
pixabay.com © geralt (CCO Public Domain)
pixabay.com © FirmBee (CCO Public Domain)
pixabay.com © Pexels (CCO Public Domain)

Eine Antwort auf „Abmelden, Anmelden, Ummelden – das ist beim Umzug zu beachten“

  1. Danke für die Informationen dazu, was bei einem Umzug an-, ab- und umgemeldet werden muss. Aus Erfahrung kann ich nur sagen: Man sollte sich hierum genauso früh kümmern wie um Umzugshelfer. Gut vorbereitet, ist dann alles halb so wild und man kann sich auf die neue Wohnung freuen.

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