Wenn Du umziehst, nimmst Du in der Regel auch Dein Auto mit an den neuen Wohnort. Das bedeutet, dass Du dieses ebenfalls ummelden musst. Dies kannst Du bei der jeweiligen Zulassungsstelle (auch Meldebehörde genannt) tun. Seit dem 1. Januar 2015 wurde dieses System deutschlandweit vereinfacht: Auch wenn Du über Kreisgrenzen hinweg umziehst, kannst Du jetzt Dein altes Kennzeichen mitnehmen.
Auto ummelden leicht gemacht
Immer mehr Meldeämter bieten Dir mittlerweile an, dass Du Dein Auto direkt mit Deiner Anzeige beim Einwohnermeldeamt ummelden kannst. Hierbei sparst Du Dir nicht nur die Zeit für den Gang zur Zulassungsbehörde, sondern auch bares Geld. Frage also am besten bei Deinem Meldeamt nach, ob dieses den Ummeldeservice für Dein Auto anbietet. Ansonsten kostet Dich die Ummeldung bei der Zulassungsstelle je nach Region rund 20 bis 30 Euro.
Diese Dokumente benötigst Du für die Ummeldung
Egal, ob beim Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, diese Dokumente solltest Du für die Ummeldung Deines Autos unbedingt dabei haben:
- Zulassungsbescheinigungen I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass mit der neuen Adresse
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung durch DEKRA oder TÜV
- Nachweis über die Abgasuntersuchung
- Bei einem Firmenfahrzeug benötigst Du zudem einen Handelsregisterauszug beziehungsweise einen Nachweis Deiner Gewerbeanmeldung, beispielsweise den Gewerbeschein
- Wünschst Du Dir ein neues Nummernschild, so musst Du zudem die alten Schilder zur Ummeldung mitbringen
- Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie ihre Ausweispapiere
Die Ummeldung durch einen Vertreter vornehmen lassen
Die Ummeldung Deines PKWs kann auch durch einen Vertreter geschehen. Dieser muss dann zusätzlich eine von Dir unterschriebene schriftliche Vollmacht dabei haben. Hierin enthalten ist auch die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer. Bringe das Formular in zweifacher Ausführung zur Ummeldung mit. Zudem muss der Vertreter Deinen sowie seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass bei der Zulassungsstelle vorlegen. Einen entsprechenden Vordruck findest Du hier.
Neue Autos können jetzt auch online umgemeldet werden
Ebenso seit dem 1. Januar 2015, kannst Du Dein Auto jetzt auch online ummelden. Dies gilt für alle neuen Fahrzeuge, deren Erstzulassung am oder nach dem 1. Januar 2015 eingetragen wurden. Weshalb? Seit diesem Datum erhältst Du bei der KFZ-Anmeldung andere Fahrzeugpapiere, die spezielle Sicherheitscodes enthalten. Für die Online-Ummeldung kannst Du diese ganz einfach freirubbeln und Dich so für die Online-Dokumente auf den Webseiten des Kraftfahrbundesamtes oder der Zulassungsbehörden verifizieren. Beachte allerdings, dass Du hierfür ebenfalls einen elektronischen Personalausweis benötigst. So bringt die Online-Ummeldung Deines Autos gleich zwei Vorteile mit sich:
- Sie ist günstiger und
- Du sparst Dir den Gang zur Zulassungsstelle.
Vergiss den Plakettenwechsel nicht!
Solltest Du Dich für ein neues Nummernschild entscheiden, musst Du auch entsprechend eine neue Feinstaubplakette an Deinem KFZ anbringen, da hierauf das jeweilige Kennzeichen des Autos vermerkt ist. Auch bei Parkplaketten für Anwohner musst Du eventuell eine aktuelle Plakette mit Deinem neuen Kennzeichen beantragen. Ob und wie diese für Deinen neuen Wohnort erhältlich ist, musst Du direkt vor Ort erfragen. Hierfür kannst Du entweder Deinen Vermieter oder Deine Nachbarn kontaktieren oder einfach direkt beim entsprechenden Amt anrufen.
Du möchtest Dein Kennzeichen behalten?
Dann kannst Du von der seit 1. Januar 2015 gültigen, neuen Regelung Gebrauch machen. Du darfst Dein Kennzeichen jetzt nämlich auch bei einem Umzug behalten, solange Du innerhalb Deutschlands wohnen bleibst. Das bedeutet, dass Du selbst bei einem Umzug von Berlin nach München weiterhin Dein Berliner Kennzeichen verwenden darfst. Ummelden musst Du Dein Auto bei der Zulassungsbehörde aber natürlich trotzdem.
Beachte die Fristen für die KFZ-Ummeldung
Die Ummeldung Deines Autos kannst Du übrigens nicht irgendwann vornehmen, sobald Du nach Deinem Umzug wieder Zeit übrig hast. Der Gesetzgeber hat hierfür nämlich strenge Fristen gesetzt. Gemäß § 27 der Straßenverkehrsordnung muss die Ummeldung zeitnah nach Deinem Umzug erfolgen. Dies ist natürlich eine vage Formulierung. Die genaue Festlegung der Fristen liegt daher im Ermessen der jeweiligen Behörden. Gemeinhin kannst Du Dir als Faustregel merken:
Du solltest Dein Auto spätestens einen Monat nach Deinem Umzug ummelden, besser nach höchstens 14 Tagen.
Wartest Du zu lange, drohen Dir folgende Strafen:
- bei bis zu drei Monaten nach dem Umzug bleibt es bei einer Verwarnung
- ab sechs Monaten oder länger zahlst Du mindestens 40 Euro Bußgeld
- mit längerer Zeitspanne steigt auch die Höhe der erhobenen Bußgelder
Tipp: Vereinbare für die Ummeldung einen Termin
Natürlich ist das Ummelden Deines Autos eine lästige und zeitaufwändige Sache, zumal Du direkt nach Deinem Umzug gewiss sowieso im Stress bist. Du kannst daher viel Zeit sparen, wenn Du mit der Zulassungsbehörde einen Termin ausmachst. Frage einfach bei Deinem Amt nach, ob es diesen Service anbietet, und spare Dir so viel Wartezeit.
Mein Onkel hat sein neues Auto auch online umgemeldet. Er besitzt ein Fahrzeug, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 2015 eingetragen wurde. Und er erhielt bei der KFZ-Anmeldung andere Fahrzeugpapiere, die spezielle Sicherheitscodes enthalten.