Sonderkündigung: Kannst Du Deinen Vertrag für Telefon und Internet bei Umzug fristlos kündigen?

Sonderkündigung, Vertrag Telefon und Internet bei Umzug

In meinem Artikel „Fitnessstudio – Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug?“ hast Du erfahren, dass Du bei einem Umzug häufig recht einfach Deinen Vertrag im Fitnessstudio auflösen kannst. Die Frage ist nun, wie sieht das bei anderen Verträgen aus? Kannst Du dann Deinen alten und sowieso viel zu teuren Telefon- und Internetvertrag auch einfach kündigen? Leider lautet die Antwort: Grundsätzlich nicht!

Kein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht bei Internet- und Telefonverträgen

Denn im Gegensatz zum Fitnessstudio, ist die Leistung, welche Du durch den Vertrag in Anspruch nimmst, hier nicht ortsabhängig. Du kannst Deinen Telefon- und Internetvertrag in den meisten Fällen in Dein neues Zuhause mitnehmen, ohne dadurch Einschränkungen zu erleben. Deshalb gibt es bei den Telefon- und Internetanbietern grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht wegen einem Umzug. Das bedeutet:

Du musst Deinen Telefon- und Internetvertrag bei einem Umzug mitnehmen, wenn der Anbieter auch an Deinem neuen Wohnort dieselben Leistungen erbringen kann.

Du kannst andersherum also nur dann von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der Anbieter die gebuchte Leistung in Deinem neuen Zuhause nicht anbieten kann, also zum Beispiel der DSL-Vertrag eine geringere Geschwindigkeit hätte. Oder aber Du bist bei einem regionalen Anbieter, welchen es in Deiner neuen Umgebung überhaupt nicht gibt. Häufig hast Du dann eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Du solltest deshalb so oder so zum frühest möglichen Termin kündigen.

Was, wenn mehrere Personen zusammenziehen?

Ja, bei den Telefon- und Internetverträgen ist die deutsche Rechtsprechung wirklich fies. Denn selbst wenn Du mit anderen Personen zusammenziehst, zum Beispiel mit Deiner Freundin oder in eine WG, und so mehrere Verträge auf dieselbe Wohnung umgemeldet werden, hast Du laut Gesetz kein Recht zur Sonderkündigung. Zum Glück sind viele Anbieter hier aber kulant, vor allem dann, wenn mehrere Verträge bei ihm gemeldet sind. Es lohnt sich also durchaus, einfach einmal den Kontakt zum Kundensupport zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Fiese Kostenfalle: Der Umzug kann sogar vom Anbieter berechnet werden

Noch eine gesetzliche Regelung ist derzeit sehr umstritten: Der Vertragsanbieter darf Dir den Umzug des Telefon- und Internetanschlusses sogar noch in Rechnung stellen. Du kommst also nicht nur nicht aus dem Vertrag heraus, Du musst sogar noch Zusatzkosten einplanen. Diese schwanken je nach Anbieter, dürfen aber niemals höher sein als die Kosten für eine Neuschaltung des Anschlusses . Sieh daher doch einfach einmal in Deiner ersten Rechnung nach, wie hoch die Einrichtungsgebühren für Telefon und Internet damals waren. Meistens liegen sie zwischen 20 und 50 Euro.

Eine automatische Verlängerung des Vertrages ist nicht mehr möglich

Es gibt jedoch auch eine verbraucherfreundliche Regelung im neuen Gesetz: Nimmst Du Deinen Anschluss mit in die neue Wohnung, darf sich die Laufzeit des Vertrages anschließend nicht mehr automatisch verlängern. Bei alten Verträgen kann es aber durchaus sein, dass Du noch eine Klausel unterschrieben hast, wonach durch die Neueinrichtung des Telefon- und Internetanschlusses wieder dieselbe Mindestvertragslaufzeit gilt wie zu Beginn. Erkundige Dich hierüber am besten frühzeitig bei Deinem Anbieter und achte in Zukunft darauf, dass neue Verträge keine solche Klausel mehr enthalten.

Wann kannst Du Deinen Vertrag überhaupt kündigen?

Die meisten Internet- und Telefonverträge (oft im Kombi-Paket) haben eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Anschließend verlängern sie sich automatisch um je weitere zwölf Monate, wenn Du sie nicht vorher fristgerecht kündigst. Auch wenn ein Umzug grundsätzlich nicht dazu gehört, gibt es aber dennoch Gründe, die eine außerordentliche Kündigung möglich machen:

  • Änderung von AGB
  • Preiserhöhung
  • Nicht erbrachte Leistung durch den Anbieter
  • Andere Vertragsbedingungen nach Umzug

Zudem sind die Anbieter häufig kulant, wenn

  • Du ins Ausland ziehst,
  • der Vertragspartner Insolvenz anmeldet oder
  • ablebt.

Umzug frühzeitig anmelden

Alles, was Du tun kannst, wenn keiner der Gründe für ein Sonderkündigungsrecht auf Dich zutrifft, ist: So früh wie möglich den Umzug bei Deinem Telefon- und Internetanbieter anmelden. Denn je später Du Bescheid gibst, desto langwieriger wird die Neueinrichtung sein. Leider, und da eilt der Branche ihr Ruf voraus, dauert es dennoch häufig mehrere Tage, manchmal sogar vier bis sechs Wochen, bis Du nach dem Umzug Dein Internet und Telefon wieder in vollem Umfang nutzen kannst. Gib daher allen wichtigen Bekannten, Geschäfts- oder sonstigen Ansprechpartnern schon im Voraus Deine Handynummer.

Tipps:

  • Spreche doch einmal mit Deinem Nachmieter: Du hast nämlich die Option, den bestehenden Vertrag auf eine andere Person zu übertragen. Vielleicht freut sich dieser ja, wenn er sich den Ärger mit der Neueinrichtung von Telefon und Internet sparen kann. Und Fragen kostet ja bekanntlich nichts…
  • Du kannst auch einfach Deinen alten Vertrag kündigen und auslaufen lassen. In der neuen Wohnung installierst Du stattdessen von Anfang an einen neuen Vertrag. Ob das dann nicht doppelt kostet? Nicht, wenn Du ein entsprechendes Angebot nutzt. Bei Unitymedia kannst Du zum Beispiel das Internet bis zu zwölf Monate kostenfrei nutzen, wenn Du noch einen laufenden alten Vertrag bei einem anderen Anbieter besitzt. Bis zu sechs Monate sind es zudem bei Tele Columbus und Kabel Deutschland.
  • Zuletzt kannst Du auch (jetzt oder in Zukunft) einen flexiblen Vertrag ohne Kündigungsfrist abschließen. Diese kosten zwar meist etwas mehr an Grundgebühr pro Monat, sind dafür aber monatlich kündbar und Du kannst jederzeit bei einem Umzug, oder auch einfach um Geld zu sparen, Deinen Vertrag wechseln. Manchmal ist die Flexibilität eben ihre Mehrkosten wert…

Apropos Geld sparen…

…für die meisten Kunden ist dies der Hauptgrund, weshalb sie ihren DSL-, Internet- oder Telefonvertrag kündigen möchten. Tatsächlich wird der Konkurrenzkampf auf dem Markt immer größer, die Anbieter unterbieten sich gegenseitig und die Preise sinken beinahe monatlich. Einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf, 24 oder sogar mehr Monaten abzuschließen, ist deshalb in dieser Branche nicht immer vorteilhaft. Um zu sehen, ob und wie viel Geld Du sparen könntest, solltest Du regelmäßig die Preise der unterschiedlichen Anbieter vergleichen – egal, ob Umzug oder nicht.

Hilfe im Streitfall

Wenn es trotz allem nun noch zu Streit mit Deinem Internet- und Telefonanbieter kommt oder Du eine ungerechtfertigt hohe Rechnung erhältst, kannst Du übrigens die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur kontaktieren. Diese führt dann ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durch und prüft, inwiefern der Provider die Telekommunikationsgesetze und den Verbraucherschutz einhält. Dies ist allerdings nicht ganz kostenlos. Der Preis richtet sich nach dem Streitwert, bei 1.500 Euro wird er beispielsweise zu je 65 Euro auf die streitenden Parteien aufgeteilt. Ich hoffe, dass dieser Schritt für Dich nicht notwendig ist, wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Umzug und ausreichend Geduld mit Deinem Telefon- und Internetanbieter…

Kannst du mit deinem Umzug weitere Verträge kündigen?

Die Frage nach dem Sonderkündigungsrecht eines bestehenden Vertrages bei einem Umzug stellt sich in ganz vielen Fällen – daher habe ich eine komplette Artikelserie fertig gemacht und Informationen zu vielen verschiedenen Vertragsarten für dich vorbereitet. Guck doch einfach mal nach, ob du nicht noch einen anderen Vertrag hast, für den ein Sonderkündigungsrecht bestehen kann! Hier sind alle Artikel aus meiner Artikelserie für dich aufgelistet:

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