Beim Umzug selber putzen Teil 1: Die alte Wohnung richtig hinterlassen

Beim Umzug putzen, alte Wohnung richtig hinterlassen

In meinem Artikel „Putzen beim Umzug – so findest Du passende Dienstleister“ habe ich Dir bereits erklärt, wie Du beim Putzen professionelle Unterstützung erhältst. Hast Du aber ausreichend Zeit und Lust beim Umzug selbst zu putzen, oder Du möchtest ein wenig Geld sparen, kannst Du natürlich auch eigens zu Staubwedel und Putzlappen greifen. Mit meinen praktischen Tipps und Tricks in dieser Artikelserie bist Du ruckzuck fertig und Deine Wohnung erstrahlt in Hochglanz.

Die alte Wohnung „besenrein“ hinterlassen

Im ersten Teil soll es nun erst einmal um Deine alte Wohnung gehen. Auch diese musst Du gereinigt hinterlassen. Während es in der Schweiz zum Beispiel Pflicht ist, dass der Mieter die Wohnung professionell grundgereinigt hinterlässt, gilt in Deutschland normalerweise die Klausel „besenrein“. Es sei denn, in Deinem Mietvertrag wurden abweichende Vereinbarungen getroffen. Lies deshalb vor dem Auszug unbedingt noch einmal gründlich nach. Doch was bedeutet nun eigentlich „besenrein“?

Eine „besenreine“ Wohnung bedeutet:

  • Du musst Deine alte Wohnung leerräumen
  • Du musst fegen
  • Starke Verschmutzungen müssen entfernt werden
  • Spinnweben müssen beseitigt werden (auch in Keller und Nebenräumen)
  • Einbauküche, Kühlschrank und Herd müssen gereinigt werden
  • Du musst Klebereste an Fenstern und Türen entfernen, diese aber nicht putzen
  • Teppichböden staubsaugen
  • Heizkörper wischen
  • Grobe Verschmutzungen im Bad beseitigen
  • Du musst Bad und Küche wischen

Mietvertragsabhängige Regelungen

Ob und wie gründlich Du weitere Verschmutzungen beseitigen musst, hängt jeweils von Deinem Mietvertrag ab. Bei einer vertraglichen Nichtraucherwohnung musst Du alle Spuren des Rauchens beseitigen, also zum Beispiel Ablagerungen an den Wänden. Auch Dübellöcher müssen nur entfernt werden, wenn dies explizit im Mietvertrag steht. Ähnlich verhält es sich mit Unkraut auf Terrasse und Balkon oder im Garten sowie der Tiefenreinigung von Teppichen und Gardinen.

Abnahme durch den Vermieter

Bei der Wohnungsübergabe nimmt der Vermieter die besenreine Wohnung ab und kann gegebenenfalls Nachbesserungen verlangen. Die Kosten für eine Reinigung allerdings, kann er Dir nur dann in Rechnung stellen, wenn es sich um eine zulässige Forderung gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag handelt und Du Dich der Reinigung oder Nachbesserung verweigerst.

Nun hast Du die alte Wohnung übergeben und kannst in Dein neues Mietobjekt ziehen. Das Problem ist: Auch hier wurde die Wohnung nur besenrein übergeben. Du möchtest die neuen vier Wände aber gewiss noch einmal richtig reinigen, bevor Du mit Möbeln & Co einziehst. Im zweiten Teil der Artikelserie „Beim Umzug selber putzen“ verrate ich Dir deshalb, wie Du das Badezimmer so richtig auf Hochglanz bringst und eventuellen Bakterien den Garaus machst.

Weitere Artikel aus der Serie „Beim Umzug selber putzen“

Dieser Artikel ist Bestandteil einer Artikel-Serie mit insgesamt 4 Artikeln. Vielleicht gefällt ist auch einer der anderen Artikel aus dieser Serie spannend für dich? Hier eine Liste der weiteren Artikel meiner Artikelserie „Beim Umzug selber putzen“:

Solltest du nicht selber zu Schwamm, Besen, Staubsauger oder Schrubber greifen wollen, dann könnte dich auch mein Artikel „Putzen beim Umzug – so findest Du passende Dienstleister“ interessieren.

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