Pferd anmelden – Ja oder nein?

Pferd bei einem Umzug anmelden oder ummelden

Pferde müssen prinzipiell nicht als Haustiere gemeldet und daher bei einem Umzug auch nicht umgemeldet werden. Da für sie keine Steuer bezahlt werden muss, wie zum Beispiel für einen Hund, interessieren sich die Behörden bislang nicht groß für den Besitz von Pferden. Allerdings musst Du trotzdem Ummeldungen vornehmen, wenn Du Deinen Wohnort wechselst – auch wenn Dein Pferd im bisherigen Stall stehen bleibt.

Deine Adresse ändern lassen

Auf jeden Fall musst Du bei wichtigen Vertragspartnern Deine neue Adresse angeben. Dazu gehören zum Beispiel die Pferdehaftpflicht- oder Tierarztversicherung. Hinzu kommen die Tierseuchenkasse und eventuelle Turnier- oder Zuchtverbände. Sieh am besten einmal in Deinen Unterlagen nach, wo Du und Dein Pferd gemeldet sind und informiere diese Stellen jeweils über Deinen oder Euren Umzug.

Wo muss das Pferd gemeldet werden?

Dass sich die städtischen Behörden nicht groß für Dein Pferd interessieren, bedeutet aber nicht, dass Du es nirgendwo anmelden musst. Im Gegenteil: An- und umgemeldet werden muss Dein Pferd bei

  • einer Pferdehaftpflichtversicherung,
  • der Tierseuchenkasse,
  • dem Zuchtverband (nur Züchter) und
  • der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (nur Turnierreiter).

Möchtest Du in Deiner Stadt zudem ausreiten, musst Du eine entsprechende Reitplakette beantragen. Diese erhältst Du bei der jeweils zuständigen Behörde in Deinem Wohnort, meist beim Landschaftsamt.

Ummeldung bei der Tierseuchenkasse

Neben der Haftpflichtversicherung, ist die Tierseuchenkasse die wichtigste Meldestelle für Dein Pferd. Auch wenn Du kein Züchter oder Turnierreiter bist, musst Du Dein Tier hier an- und bei einem Umzug ummelden (egal ob Du selbst, nur das Pferd oder Ihr beide umzieht). Aber wieso eigentlich?

Was hat das Pferd mit der Tierseuchenkasse zu tun?

Ganz einfach: Nach §1 und 2 des Tiergesundheitsgesetzes müssen Pferde zur Bekämpfung folgender Krankheiten und Seuchen gemeldet werden, um eine Gesundheitsgefährdung anderer Tiere sowie auch der Menschen auszuschließen:

  • Pferdeenzephalomyelitis
  • Afrikanische Pferdepest
  • Tollwut
  • Rotz
  • Beschälseuche
  • Ansteckende Blutarmut

Da diese durch die erfolgreiche Seuchenbekämpfung aber mittlerweile äußerst selten geworden sind, ist auch das Wissen um die Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse unter den Pferdebesitzern immer weiter in Vergessenheit geraten. Tatsächlich musst Du Dein Pferd aber selbständig bei der Tierseuchenkasse an- und ummelden. Sie ist nicht dazu verpflichtet, Dich darauf hinzuweisen. Tust Du dies nicht, erhältst Du im Krankheitsfall keinerlei Unterstützung von der Tierseuchenkasse. Es werden also weder die Kosten zur Bekämpfung der Seuche noch diejenigen für den Tierarzt, zur Desinfektion oder Beseitigung der Tierkörper übernommen. Für gemeldete Pferde hingegen, musst Du lediglich eine 25-prozentige Kostenbeteiligung selbst tragen.

So meldest Du Dein Pferd bei der Tierseuchenkasse

Für die An- und Ummeldung Deines Pferdes bei der Tierseuchenkasse gehst Du am besten auf die Webseite tierseuchenkasse.de und suchst abhängig von Deinem Bundesland die Kontaktdaten der zuständigen Tierseuchenkasse heraus. Als Erstanmeldung kannst Du nun formlos schriftlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Die Tierseuchenkasse wird Dich dann kontaktieren, um fehlende Daten oder Formulare zu erfragen. In der Regel gehören dazu:

  • Deine (neue) Adresse
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • (neue) Adresse des Tierstandortes (z.B. Reitstall)
  • Anzahl der Tiere
  • ggf. Registriernummer nach Vierverkehrsordnung (bei Stallbetreiber oder Veterinäramt erfragen)

Durch die An- und Ummeldung hilfst Du der Tierseuchenkasse zugleich, wichtige Daten zur Pferdhaltung und -anzahl in Deutschland zu erheben. Dadurch können auftretende Seuchen schneller bekämpft werden und Du schützt nicht nur Dein Pferd, sondern auch Deine eigene Gesundheit. Vergiss deshalb bei einem Umzug nicht, Dich bei der Tierseuchenkasse umzumelden.

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