Hund ummelden leicht gemacht

Umzug: Hund ummelden, Hundesteuer

Bei einem Umzug musst Du viele Ummeldungen vornehmen: Beim Einwohnermeldeamt, bei der KFZ-Meldestelle und eben auch für Deinen Hund. Denn für diesen gilt, ebenso wie für Dich, eine Meldepflicht, damit die jeweils zu entrichtende Hundesteuer festgelegt werden kann. Wie Du Deinen Hund ummeldest und was es mit der Hundesteuer auf sich hat, möchte ich Dir verraten:

Wo kannst Du Deinen Hund ummelden?

Deinen Hund meldest bei derjenigen Behörde um, die für den Einzug der Hundesteuer zuständig ist. In der Regel handelt es sich dabei um eine Unterabteilung des örtlichen Ordnungsamtes. Ziehst Du innerhalb der gleichen Gemeinde um, kannst Du hierfür einfach auf deinem letzten Hundesteuerbescheid nachsehen. Ansonsten kannst Du Deinen Hund mancherorts direkt beim Einwohnermeldeamt mit ummelden oder zumindest die zuständige Behörde erfragen.

Wie meldest Du Deinen Hund um?

Die Ummeldung Deines Hundes ist eigentlich recht simpel. Du musst keine komplizierten Formulare ausfüllen oder Nachweise mitbringen. Es reicht, wenn Du eine formlose, schriftliche Mitteilung an die zuständige Behörde sendest. Da die Hundesteuer unter das Ortsrecht fällt, gibt es aber keine einheitliche Regelung. Es kann also durchaus sein, dass sich das Vorgehen je nach Gemeinde ein wenig unterscheidet.

Weshalb musst Du einen Hund überhaupt anmelden?

Du musst Deinen Hund an- beziehungsweise ummelden, damit der jeweilige Ort die entsprechende Hundesteuer erheben kann. Ob und in welcher Höhe Du Steuern für Dein Haustier bezahlen musst, ist aber auch hier sehr unterschiedlich. Sie kann je nach Region und Hunderasse zwischen Null und mehreren hundert Euro pro Jahr schwanken. Festgeschrieben ist die jeweilige Höhe der Hundesteuer in der sogenannten Hundesteuersatzung. Die Kommunen zielen mancherorts durch besonders hohe Steuersätze darauf ab, die Zahl aller gehaltenen Hunde im Ort zu begrenzen. Dabei ist es völlig egal, ob der Hund privat oder gewerblich gehalten wird. Zudem muss die Hundesteuer nicht unbedingt von Dir bezahlt werden. Sie gilt pro Hund und kann daher auch von Deinen Eltern, Freunden oder dem Arbeitgeber übernommen werden. Wenn Du allerdings als Hundehalter eingetragen bist, richtet sich die Hundesteuer nach dem Steuersatz, der für Deinen Hauptwohnsitz gilt.

Was, wenn Du zur Mitte des Monats umziehst?

Die Hundesteuer wird prinzipiell pro Jahr erhoben. Ziehst Du aber um, wird sie auf den Monat umgerechnet. Doch was ist eigentlich, wenn Du in der Mitte eines Monats umziehst? Ganz einfach: Für den Umzugsmonat musst Du die Hundesteuer dann noch an Deinen alten Wohnort entrichten. Die Pflicht zur Zahlung der Hundesteuer für die neue Adresse beginnt dann mit dem Ersten des Folgemonats. Die Hundesteuerpflicht in diesem Ort endet wiederum entweder mit Ablauf des Monats, in welchem Du wegziehst, oder wenn Du den Hund weggibst beziehungsweise er verstirbt.

Übrigens, allgemeine Informationen und Tipps zum Umzug mit Hunden findest du in diesem Artikel.

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