Pferde müssen prinzipiell nicht als Haustiere gemeldet und daher bei einem Umzug auch nicht umgemeldet werden. Da für sie keine Steuer bezahlt werden muss, wie zum Beispiel für einen Hund, interessieren sich die Behörden bislang nicht groß für den Besitz von Pferden. Allerdings musst Du trotzdem Ummeldungen vornehmen, wenn Du Deinen Wohnort wechselst – auch wenn Dein Pferd im bisherigen Stall stehen bleibt.
Neues Meldegesetz: Ab jetzt Wohnsitz Ummeldung nur noch mit Umzugsnachweis
Vor über zehn Jahren wurde das Gesetz abgeschafft, nun ist es seit dem 1. November 2015 wieder zurück: Wer seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt an- oder abmelden möchte, benötigt eine schriftliche Bestätigung des Vermieters. Dieser Umzugsnachweis wird hierbei auch als Vermieterbescheinigung bezeichnet. Was hat es eigentlich damit auf sich?