Mietkaution Teil 3: Mein Vermieter will Mietkaution nicht zurückzahlen, was kann ich tun?

Mein Vermieter will Mietkaution nicht zurückzahlen, was kann ich tun?

Es ist soweit, Dein Umzug steht an. Gedanklich bist Du schon in Deiner neuen Traumwohnung angekommen. Es müssen nur noch schnell die letzten, vielleicht lästigen Formalitäten mit Deinem alten Vermieter abgeklärt werden, dann bist Du weg. Deine Wohnung ist gekündigt, Du hast alles bis zu Deinem Mietende bezahlt, aber Dein Vermieter will Dir die Sicherheitsleistung, meist die hinterlegte Kaution, nicht auszahlen.

Hast Du fristgerecht gekündigt?

Die Kündigungsfristen stehen in Deinem Mietvertrag. Bis zur Frist, also dem Zeitpunkt des Mietendes, ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Mietzahlung, meist bestehend aus Kaltmiete und Betriebskostenvorauszahlungen, an den Vermieter zu leisten. Du kannst nicht erwarten, dass die Mietzahlungen mit der hinterlegten Kaution für die letzten Monate der Mietzeit verrechnet werden (siehe zur Verrechnung von Kaution und Miete auch diesen Beitrag bei Haufe.de). Dies kannst Du nur im Einzelfall individuell mit Deinem Vermieter verabreden.

Hast Du Deinen Vermieter um einen Rückgabetermin gebeten?

Wenn Du die Wohnung geräumt und Deine Verpflichtungen aus Deinem Mietvertrag, wie Renovierung oder besenreine Säuberung, erfüllt hast, vereinbare einen Termin mit Deinem Vermieter. Geht gemeinsam durch die Wohnung und sprecht offen über den Zustand der Wohnung. Nimm Dir für diesen Termin einen Zeugen mit. Hilfreich ist es, wenn Du bei Deinem Einzug Fotos von der Wohnung gemacht hast, die Du jetzt bei dem Rückgabetermin zurate ziehen kannst. Zum Ende dieses Termins solltet Ihr ein Rückgabeprotokoll aufsetzen und gemeinsam unterschreiben. Wenn keine Arbeiten mehr von Dir zu leisten sind (siehe auch eventuell fällige Schönheitsreparaturen), kannst Du Deinen Wohnungsschlüssel gleich übergeben, damit ist die Wohnung zurückgegeben. Dies ist der wichtigste Schritt auf dem Weg zur Kautionsrückzahlung. Einfach den Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters zu werfen oder ihm Deinen Schlüssel über Dritte bzw. Freunde überreichen zu lassen, ist nicht zielführend. Damit ist die Wohnung nicht abgenommen.

Du hast alles gemacht, trotzdem behält der Vermieter die Kaution ein?

Teile Deinem Vermieter Deine Bankverbindung mit und frage höflich nach, wann er die Kaution auf Dein Konto überweisen wird. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes für Betriebskosten kann der Vermieter die Kaution bis zur Erstellung der für Dich letzten Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung einbehalten. Um zu vermeiden, dass Du unter Umständen noch Monate auf Dein Geld warten musst, kalkuliere Deine voraussichtliche Nebenkostennachzahlung entsprechend den letzten Abrechnungszeiträumen und schlage Deinem Vermieter vor, dass er Dir den Teilbetrag Deiner Kautionssumme auszahlt, der zur Deckung Deiner voraussichtlichen Nachzahlung nicht erforderlich ist. Hattest Du bei der letzten Betriebskostenabrechnung ein Guthaben, so könntest Du Deinem Vermieter mitteilen, dass er voraussichtlich nach der nächsten Abrechnung noch mehr Geld an Dich auszahlen müsste, wenn er Dir jetzt die Kaution nicht auszahlt. Nach Vertragserfüllung schuldet er sie Dir. Dein Vermieter darf Deine Sicherheitseinlage nicht anderweitig nutzen oder zweckentfremden. Selbst bei einem Verkauf der Immobilie muss er zuerst Dich, seinen Mieter, fragen, ob er die Kaution mit Mietvertragsübergabe an den neuen Eigentümer weitergeben darf.
Ist Deine Mietwohnung während Deiner Mietzeit verkauft worden, so könnte auch dieser Sachverhalt dazu führen, dass Dein jetziger Vermieter Dir die Kaution nicht zurückerstatten kann. Es könnte sein, dass er die Kaution nicht vom Verkäufer erhalten hat. Stelle daher sicher, ob Dein Vermieter oder seine Bankverbindung während Deiner Mietzeit gewechselt haben.

Wie kommst Du zu Deinem Recht?

Eine gute Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Anmietung von Wohnraum ist der Deutsche Mieterbund e.V. Wenn Du bereits Mitglied bist, kannst Du Dir bei dem DMB rechtlichen Rat und Unterstützung einholen. Im Nachhinein ist eine Unterstützung bei schon bestehenden Problemen erst zu erfragen.
Bist Du Dir sicher, dass Dein ehemaliger Vermieter Dir Deine Kaution ungerechtfertigt vorenthält, kannst Du den Gerichtsweg beschreiten. Du kannst als Privatperson einen Mahnbescheid bei einem Mahngericht beantragen. Hierzu gibt es einschlägige Internetseiten, wie http://www.mahnbescheid.de oder http://www.mahngerichte.de. Diese Portale erklären Dir nachvollziehbar, wie Du einen Mahnbescheid erwirken kannst.

Selbstverständlich können auch natürliche Personen Antragsteller bei Mahngerichten sein. Ein unterstützender Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter ist in erster Instanz nicht erforderlich. Um einen Antrag auf Erstellung eines Mahnbescheides stellen zu können, benötigst Du eine Kennziffer. Diese ist wie eine Auftragsnummer anzusehen und verbindet Dich als Antragsteller mit dem Mahnverfahren. Die Kennziffer wird vom zuständigen Mahngericht auf Deinen Antrag hin erteilt.
Anträge und Anschreiben sollten nur in der auf den Portalen empfohlenen Form und dem gewünschten Format abgesendet werden. So kann eine geknickte Seite des Antrages auf Erteilung eines Mahnbescheides schon zur Ablehnung des Vorganges durch das zuständige Mahngericht führen. Also ist hier neben der Plausibilität und der Wahrhaftigkeit Deines Anspruchs auch auf dessen Form und Format genau zu achten.

Ist dieser Weg über das zuständige Mahngericht erst einmal eingeschlagen, kommen auch Kosten auf den Mieter, den Antragsteller, zu. Die Gebühren zur Erstellung des Mahnbescheides sind vom Antragsteller zu bezahlen und können nicht gestundet werden. Wird der Mahnbescheid erteilt und zugestellt, ist der Schuldner, also Dein säumiger Vermieter, in der Pflicht zur Zahlung. Befriedigt der Schuldner diesen Bescheid nicht und widerspricht ihm auch nicht, so kann nach Ablauf der im Mahnbescheid benannten Frist im zweiten Schritt vor Gericht eine Vollstreckung beantragt werden. Der Vollstreckungstitel über die Kaution mit Mahnkosten und Zinsen ist dann über Jahrzehnte vollstreckbar. Davon liegt jedoch die Kautionssumme bei Auszug auch nicht wieder auf dem Tisch.

Übrigens: Ganz viele juristische Fragen rund um das Thema Mietkaution beantwortet eine Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin auch auf dieser Seite.

 

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