Zweitwohnsitz im Ausland – darauf ist zu achten

Zweitwohnsitz im Ausland – darauf ist zu achten

Möchtest du dort leben, wo andere Urlaub machen? Diesen Traum haben viele und einige wagen auch den Schritt und wandern aus. Wenn deine Pläne bereits ganz konkret sind, kann es natürlich auch sein, dass du ein Haus bauen willst, um in deinem Traumland schöne Tage verbringen zu können. Nun bleibt aber die Frage, willst du dein Leben in Deutschland ganz aufgeben und lediglich im Ausland einen Zweitwohnsitz anmelden? Sollte Letzteres dein Plan sein, musst du ein paar Dinge beachten.

Wie und wo muss ich den Wohnsitz anmelden?

Als EU-Bürger kannst du innerhalb Europas wählen wie und wo du arbeiten willst. Möchtest du den Zweitwohnsitz aber außerhalb der EU, musst du dich gut informieren. Es gilt das Gesetz, dass du dich in dem neuen Land anmelden musst, sobald du die EU länger als drei Monate verlässt. Der Hauptwohnsitz ist dort, wo auch der Lebensmittelpunkt ist. Solltest du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet haben, musst du dort auch eine Wohnung behalten oder dich zumindest über die Adresse deiner Familie anmelden. Machst du das nicht, verlierst du dein Anrecht auf den Hauptwohnsitz in Deutschland.

Du musst, sobald du dich länger als 3 Monate in dem neuen Land aufhältst die zuständige Behörde aufsuchen und dich dort anmelden. Je nach Land brauchst du vielleicht auch noch ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis. Damit du hier nichts falsch machst, solltest du dich genau erkundigen, was für das jeweilige Land nötig ist.

Worauf ist bei dem Umzugsunternehmen zu achten?

Wenn dein Umzugstermin feststeht, brauchst du auch noch ein Umzugsunternehmen, das dir beim Befördern deiner Möbel und persönlichen Gegenstände hilft. Es kann sein, dass du dafür sogar einen Container mieten musst. Das größte Problem könnte aber der Zoll sein. Ziehst du innerhalb des Zollgebiets der EU um, musst du keinen Zoll bezahlen. Ziehst du aber außerhalb der EU, musst du jedes Teil beim Zoll deklarieren. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, die vom Zoll befreit sind. Dazu gehören:

  • Haustiere
  • Haushaltsvorräte für den eigenen Gebrauch
  • Alle Gegenstände, die du für die Ausübung eines Berufes brauchst
  • Tragbare Instrumente
  • Alle Kraftfahrzeuge für den eigenen Gebrauch
  • Hausrat (dieser muss aber schon mindestens 6 Monate in deinem Besitz sein. Im Idealfall alle Rechnungen oder Kaufbelege als Nachweis mitführen.)

Nimmst du jedoch Tabak, Alkohol, Nutzfahrzeuge, Kampfhunde oder gar Waffen mit, so kann es sogar passieren, dass du diese nicht einführen darfst.

Weitere Besonderheiten auf die man achten sollte

Vergiss auf keinen Fall eine Krankenversicherung für das Ausland zu machen. Hier kannst du dich bei deiner zuständigen Krankenkasse erkundigen, inwieweit diese auch im Ausland die Behandlungskosten übernimmt.

Falls du Rente oder Kindergeld beziehst, musst du auch vorsichtig sein. Es kann nämlich sein, dass dein Anspruch darauf verloren geht, wenn du ins Ausland ziehst. Deshalb ist es so wichtig, dass dein Erstwohnsitz in Deutschland auch gemeldet bleibt.

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