Günstige Sozialwohnung? Alles zum Wohnberechtigungsschein

Günstige Sozialwohnung? Alles zum Wohnberechtigungsschein

Wenn Du Dich auf Online-Portalen oder über Zeitungsannoncen auf Wohnungssuche begibst, stößt Du eventuell auf einige besonders günstige Inserate, welche die Angabe „Nur mit Wohnberechtigungsschein“ beziehungsweise „nur mit WBS“ enthalten. Doch was bedeutet das eigentlich und unter welchen Voraussetzungen kannst Du in eine solch günstige Wohnung einziehen? Ich habe Dir alle wichtigen Informationen rund um den Wohnberechtigungsschein zusammengetragen.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein ist ein Nachweis, dass Du als Mieter in eine günstige Sozialwohnung einziehen darfst. Die Kosten für die Wohnung werden dann also nicht von Dir alleine getragen, sondern zusätzlich durch öffentliche Mittel gefördert. Gerade in Regionen, in welchen die Nachfrage nach Mietwohnungen immer weiter steigt und dadurch die Mietpreise für Geringverdiener nicht mehr bezahlbar sind, sollen solche Sozialwohnungen sicherstellen, dass auch Wohnungssuchende mit geringeren finanziellen Mitteln eine angemessen große und schöne Wohnung beziehen können. Der Wohnberechtigungsschein beruht also auf dem Wohnraumförderungs- und dem Wohnungsbindungsgesetz.

Wer kann den Wohnberechtigungsschein beantragen?

Die Frage ist nun: Wer gilt als „Geringverdiener“ und darf in günstige Sozialwohnungen einziehen, also einen Wohnberechtigungsschein beantragen? Prinzipiell dürfen alle Personen einen Antrag auf den Wohnberechtigungsschein stellen, die dauerhaft in Deutschland leben. Allerdings hast Du nur dann einen Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein, wenn Du eine auf Länderebene festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitest. Diese liegt bei

  • einem Einpersonenhaushalt zwischen etwa 12.000 € und 22.000 € brutto pro Jahr
  • einem Zweipersonenhaushalt zwischen etwa 18.000 € und 26.000 € brutto pro Jahr
  • 4.000 € bis 6.000 € für jede weitere Person im Haushalt
  • 500 bis 1.000 € für jedes Kind im Haushalt

Wie hoch genau die Einkommensgrenze in Deinem Bundesland und für Deine Wohnsituation ist, erfährst Du beim jeweiligen Wohnungsamt in Deiner Gemeinde.

Was zählt alles zum „Einkommen“?

Für die Ermittlung Deines Einkommens, um also zu sehen, ob Du über der Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein liegst, werden alle im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Es zählt also nicht nur Dein jährliches Bruttoeinkommen, sondern auch das Deines/r

  • Lebens- oder Ehepartners
  • Eltern
  • Kinder
  • Schwagers/Schwägerin
  • Geschwister
  • Schwiegersohns/-tochter
  • usw.

Nicht mit einbezogen werden hingegen Mitbewohner, die im Sinne einer WG nur für ihren eigenen, nicht aber den gegenseitigen Unterhalt verantwortlich sind.

Während das Kindergeld, Wohngeld, Leistungen der Pflege- oder Krankenversicherung und steuerfreie Arbeitnehmer-Sparzulagen nicht als Einkommen zählen, werden folgende Einkünfte für den Antrag eines Wohnberechtigungsscheins berücksichtigt und müssen daher gänzlich offengelegt werden:

  • Bruttoeinkommen aus einem Arbeitsverhältnis
  • Einkommen aus Kapital
  • Leistungen für Asylbewerber
  • Bafög
  • Rentenzahlungen
  • Unterhaltsleistungen
  • uvm.

Welche Personengruppen werden bevorzugt?

Es gibt nun natürlich gewisse Personengruppen, die sehr häufig in das Raster des Wohnberechtigungsscheins fallen und auch besonders dringend eine Wohnung benötigen. Diese werden deshalb bei einem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein als dringlicher betrachtet und vorgezogen. Dazu gehören natürlich vor allem werdende Mütter, aber auch bei einer Krankheit, drohenden Obdachlosigkeit oder schwerer Behinderung wird eine höhere Dringlichkeitsstufe verliehen. Die Behörden teilen die Anträge deshalb nach den Dringlichkeitsstufen Eins bis Sechs ein. Zudem sind viele Sozialwohnungen direkt für gewisse Personengruppen vorbehalten, zum Beispiel eben nur für alleinerziehende Mütter, Schwerbehinderte, Rentner o.ä. Das bedeutet, dass Du trotz Wohnberechtigungsschein nicht in jede Sozialwohnung einziehen kannst, sofern Du nicht in die jeweils definierte Personengruppe fällst.

Verschiedene Arten des Wohnberechtigungsscheins

Aus diesem Grund werden zwei Arten von Wohnberechtigungsscheinen unterschieden:

  1. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein ermöglicht Dir für ein Jahr ab Ausstellung den Einzug in eine staatlich geförderte Sozialwohnung.
  2. Der besondere Wohnberechtigungsschein erlaubt Dir hingegen den Einzug in eine bestimmte Sozialwohnung, deren Voraussetzungen Du erfüllst. Du darfst also nur in diese eine Wohnung, nicht aber in andere Sozialwohnungen einziehen.

So beantragst Du den Wohnberechtigungsschein

Wenn Du einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchtest, musst Du Dich an das jeweilige Wohnungsamt Deiner Gemeinde wenden. Für die Beantragung benötigst Du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • letzter Steuerbescheid
  • Erklärung über Dein Einkommen in den vergangenen zwölf Monaten sowie das aller anderen im Haushalt lebenden Personen
  • Heiratsurkunde
  • Nachweise, zum Beispiel Bafög-Bescheid, Rentenbescheid oder Unterhaltsnachweis
  • Mutterpass
  • eventuell Kontoauszüge
  • Nachweise über Vermögen und Einkünfte in Form von Kapital oder Immobilien
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Schwerbehindertenausweis
  • uvm.

Beachte aber: Ein Wohnberechtigungsschein gilt stets nur für ein Jahr. Es macht also erst dann Sinn diesen zu beantragen, wenn Du Dich bereits auf der Suche nach einer neuen Wohnung befindest. Möchtest Du nach mehr als einem Jahr von der alten in eine neue Sozialwohnung umziehen, musst Du entsprechend einen neuen Wohnberechtigungsschein ausfüllen.

Achtung: Wohnungsgröße ist begrenzt

Wenn Du die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllst, profitierst Du also von zahlreichen Vorteilen. Du findest leichter eine neue Wohnung und das zu deutlich günstigeren als den ortsüblichen Mietpreisen. Das bedeutet nun aber nicht, dass Du fortan ein Luxusleben führst. Die zugelassenen Größen für Sozialwohnungen mit WBS sind nämlich strikt geregelt. So darfst Du als alleinstehender Mieter lediglich bis zu 45 Quadratmeter beziehen, bei zwei Personen sind es 60 Quadratmeter. Am besten erfragst Du alle weiteren Informationen direkt bei Deinem zuständigen Wohnungsamt oder wirfst einen Blick auf dessen Webseite.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Wohnungssuche und dem Umzug mit Wohnberechtigungsschein.

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