Schönheitsreparaturen sind eine ungeliebte Klausel in einem Mietvertrag, die regelt, wie Du eine Mietwohnung nach dem Auszug verlassen musst oder welche Renovierungen durchzuführen sind. Klassiker sind hierbei zum Beispiel das Streichen aller Wände oder Abschleifen von Holzböden. Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs allerdings, haben jetzt zahlreiche dieser Schönheitsreparaturklauseln außer Kraft gesetzt. Geblieben ist Verwirrung: Was darf noch vom Vermieter an den Mieter übertragen werden und was nicht? Und wer bezahlt die Kosten für Schönheitsreparaturen?