Wie bereits angesprochen, kann das Jobcenter dich als Hartz-IV-Empfänger durchaus zu einem Umzug auffordern, sofern die Miete für deine Wohnung den vom Amt festgelegten Satz übersteigt. Angesichts der immer teureren Mieten in vielen deutschen Städten ist dies leider immer öfter der Fall. Doch welche Rechte hast du bei einem Hartz-IV-Zwangsumzug und gibt es bestimmte Ausnahmen, die besagen, dass du dennoch in deiner Wohnung verbleiben kannst, ohne einen Teil der zu hohen Mietkosten selbst übernehmen zu müssen? Nachfolgend erfährst du die wichtigesten Details zu diesem Thema.