Der Einzug in die neue Wohnung ist ein besonderer Tag. Falls bei der Wohnungsübergabe jedoch Schäden festgestellt werden, muss dies dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Sofern keine Regelung zur Mängelbeseitigung getroffen wird, ist eine spätere zur Mängelbehebung nicht mehr möglich.
Die Pflicht zur Mangelbeseitigung
Häufig wird bei der Wohnungsbesichtigung nicht auf Mängel geachtet oder kleinere Schäden werden einfach übersehen. Offensichtlich erkennbare Mängel, die erst beim Einzug entdeckt werden, müssen jedoch nicht hingenommen werden. Grundsätzlich ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet, vorausgesetzt, dieser wird umgehend über die Missstände informiert. Falls dies versäumt wird, kann eine Mietminderung dafür nicht mehr durchgesetzt werden. Die einzige Alternative besteht dann darin, die Schäden selbst zu beseitigen oder damit zu leben. Zu den unwesentlichen Mängeln, die beim Einzug leicht selbst behoben werden können, zählen beispielsweise Flecken auf dem Teppichboden, Kratzer auf den Fliesen sowie einzelne gesprungene Boden- oder Wandfliesen. Für die Reparatur wesentlicher Mängel ist immer der Vermieter zuständig, unabhängig davon, ob es sich um feuchte Wände, Risse in den Wänden oder undichte Fenster handelt. Die Pflicht zur Mangelbeseitigung besteht auch dann, wenn diese Schäden erst beim Einzug entdeckt werden. Alte Fenster sind häufig undicht, sodass sich schnell Luftfeuchtigkeit absetzt und das Risiko für Schimmelbildung erhöht. Darüber hinaus ist es in Fensternähe im Winter meist kalt und ungemütlich. Veraltete, schlecht schließende Fenster sind große Energieverschwender, die entscheidend zu einer hohen Heizkostenrechnung beitragen. Es ist deshalb sinnvoll, schon bei der Wohnungsbesichtigung auf den Zustand von Fenstern und Balkontüren zu achten. Beim Rundgang durch die Räume bietet es sich an, das Baujahr der Fenster zu kontrollieren, um daraus Rückschlüsse auf die Qualität der Wärmedämmung zu ziehen.
Wann müssen Fenster erneuert werden?
Eine wesentliche Orientierungsmöglichkeit ist das Typenschild des Fensters, das sich normalerweise auf dem Distanzhalter zwischen den Scheiben oder auf der oberen Seite der Fensterkante befindet. In der Regel ist bei Fenstern mit einem Baujahr vor 1995 nicht damit zu rechnen, dass diese über eine Wärmeschutzverglasung verfügen. Deshalb sollte in solchen Fällen eine Erneuerung der Fenster gefordert werden. Beim Fensteraustausch kommt es auf Energieeffizienz, Wärmedämmung, Sicherheit und Einbruchschutz an. Im Fachhandel wie beim Fensterversand besteht die Möglichkeit, Fenster anhand verschiedener Formen und Öffnungsarten zu konfigurieren. Individuelle Fenster, Balkontüren und Terrassentüren sind auch online erhältlich. Fensterrahmen bestehen meist aus Holz, Aluminium oder Kunststoff. Außerdem gibt es Fenster in verschiedenen Werkstoffkombinationen, beispielsweise mit Holz-Alu-Rahmen. Jedes Rahmenmaterial zeichnet sich durch spezifische Eigenschaften aus. Meist bestehen Holzrahmen aus weichen Nadelhölzern wie Kiefern- und Fichtenholz oder sind aus hartem Eichenholz gefertigt. Als nachwachsender Rohstoff besitzt Holz eine natürliche Wärmedämmung und eine gute Ökobilanz. Da Fensterrahmen aus Holz außenseitig Wind und Wetter ausgesetzt sind, sollten mechanisch vorbehandelte Holzrahmen bevorzugt werden, da diese extrem witterungsbeständig sind. Kunststoffrahmen sind pflege- und wartungsarm und können mit lauwarmem Spülwasser schnell gereinigt werden. Neben herkömmlichen weißen Kunststoffrahmen sind mittlerweile auch farbige und sogar lackierte Kunststoffrahmen erhältlich. Zur Verbesserung der Wärmedämmung besitzen moderne Kunststoffrahmen häufig Luftkammern. Aufgrund dieser speziellen Konstruktion wirken die Rahmen aus Kunststoff jedoch teilweise breiter. Aluminium-Fensterrahmen sind äußerst stabil und langlebig. Alurahmen passen optisch zu jedem Gebäudestil und fügen sich harmonisch in die Fassadenansicht ein.