Wofür haften eigentlich Umzugsunternehmen?

Haftung des Umzugsunternehmens bei einem Umzug

Bei quasi jedem Umzug geht irgendetwas zu Bruch. Seien es eine alte Vase, Sektgläser oder ein dicker Kratzer in der Kommode. Und die ein oder andere Sache geht sogar einmal ganz verloren. Doch haftet das georderte Umzugsunternehmen überhaupt für Schäden und Verluste an den transportierten Gegenständen? Was musst Du beachten, damit Du hinterher nicht auf den Kosten sitzen bleibst?

Grundsatz zur Haftung einer Spedition

Wie jede Rechtsfrage, ist auch die nach der Haftung eines Umzugsunternehmens sehr komplex. Grundsätzlich gilt aber, dass eine Spedition für Schäden und Verluste während des gesamten Umzugs haftet. Doch bei jeder Regel gibt es Ausnahmen und die sehen in diesem Fall wie folgt aus:

  • Die Haftung ist auf 620 Euro pro Kubikmeter an Laderaum beschränkt.
    Der Schaden muss eindeutig, nachweislich und alleinig durch die Spedition verursacht worden sein.
  • Bei einem Schaden oder Verlust durch „höhere Gewalt“, sprich eine Naturgewalt oder einen Unfall mit Fahrerflucht etc., trägt die Spedition keine Schuld und damit haftet sie auch nicht für den entstandenen Schaden.
  • Die Haftung ist allgemein auf das Dreifache des Betrages der Fracht begrenzt.
  • Gehaftet wird zudem generell nicht, wenn es sich um Wertgegenstände, Elektrogeräte, Pflanzen oder Tiere handelt.
  • Für Ware, die unzureichend verpackt oder unklar beschriftet wurde, übernimmt das Umzugsunternehmen ebenfalls keine Haftung.
  • Gehaftet wird auch nicht für die Fracht, die aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit leicht zerstörbar ist, zum Beispiel aufgrund von Rost.

Ausschlüsse der Haftung bei Umzugsunternehmen

Natürlich kennen die Speditionsfirmen die Rechtslage in- und auswendig und haben sich in der Regel optimal daran angepasst. Dir sollte daher bewusst sein, dass Du bei einem Rechtsstreit später nur dann eine Chance auf Erfolg hast, wenn Du bereits vor und während des Umzugs alle Grundregeln beachtest. Hierfür eine kurze Checkliste:

  • Werfe vor dem Unterschreiben einen Blick in den Vertrag, vor allem die Rubrik der Haftungsausschlüsse.
  • Überlege Dir, ob Du vielleicht liebe einen „Komfortumzug“ wählst. Hierbei übernimmt die Spedition auch das Verpacken der Fracht. Denn überall dort, wo Du selbst Hand anlegst, ist das Unternehmen nicht mehr haftbar. Ein Karton, den Du gepackt hast, kommt beschädigt an? Oder der Frachtführer hat Dich auf die nicht optimalen Größen- und Raumverhältnisse des Transporters aufmerksam gemacht? In beiden Fällen musst Du den Schaden anschließend selbst verantworten. Da ist es manchmal geschickter, die Verantwortung komplett an das Unternehmen abzugeben und dafür ein bisschen tiefer in den Geldbeutel zu greifen.
  • Mache das Umzugsunternehmen frühzeitig auf wertvolle Güter, zum Beispiel ein Erbstück, aufmerksam. Kleingegenstände, Pflanzen oder Tiere kannst Du vielleicht auch lieber selbst transportieren? Ansonsten wäre es an der Zeit über eine Zusatzversicherung nachzudenken.

Auf Nummer sicher gehen: Die Zusatzversicherung

Sobald die transportierte Fracht den Wert von 620 Euro pro Kubikmeter übersteigt oder unter die Ausschlussklausel fällt, solltest Du dringend eine Zusatzversicherung abschließen. Diese sogenannte Transportversicherung kann zum Beispiel Wertgegenstände, Tiere oder Schäden durch Dritte miteinbeziehen und Du musst Dir um die Haftung keine Sorgen mehr machen. Prüfe aber auch hier unbedingt vorher die Geschäftsbedingungen und schneidere die Zusatzversicherung optimal auf Deine Bedürfnisse zu.

Wie gehst Du bei einem Schaden vor?

Es ist passiert. Die antike Kommode ist verkratzt, ein paar Gläser gingen zu Bruch und Dein ehemaliger Vermieter fordert Schadensersatz von Dir, weil das Treppenhaus beschädigt sei. Was kannst Du jetzt tun?

Wichtig: Die Prävention eines Rechtsstreits beginnt schon vor dem Umzug. Dokumentiere daher alle wichtigen Gegenstände, das Treppenhaus, den Fahrstuhl, eventuell auch das Auto des Nachbarn direkt vor Beginn des Umzuges mit Fotos oder Videos. Eben all jene Gegenstände, die während der Arbeit des Umzugsunternehmens beschädigt werden könnten. Nur so kannst Du hinterher nachweisen, dass das Objekt vor dem Umzug noch heil oder das Treppenhaus schon beschädigt war. Denn nicht selten nutzen Vermieter diese Chance, um alte Schäden kostenfrei beheben zu lassen. Es sind daher stets alle Eventualitäten zu bedenken.

Nun ist tatsächlich ein Schaden entstanden? Dann dokumentierst Du auch diesen per Foto oder Video. Fällt Dir das noch während des Umzuges auf, so solltest Du ihn unbedingt direkt beim Umzugsleiter reklamieren und Dir schriftlich mit einer Unterschrift bestätigen lassen. Ansonsten musst Du den Schaden so schnell wie möglich beim Umzugsunternehmen melden, damit dieser bearbeitet werden kann. Hierfür gilt laut Speditionsverband AMÖ:

  • Du solltest offen ersichtliche Schäden sofort oder spätestens am Tag nach dem Umzug der Spedition melden.
  • Nicht offen ersichtliche Schäden haben eine Anzeigefrist von bis zu 14 Tagen.
  • Die Schäden sollten stets schriftlich spezifiziert werden.
  • Im Zweifelsfall suchst Du Dir Rat bei einem Experten oder Anwalt.

Auch hier lohnt sich der Blick in die Vertragsunterlagen, denn abweichende Regelungen sind möglich. Auf der sicheren Seite bist Du dann, wenn Du die Fracht direkt nach dem Ausladen kontrollierst. Haftet die Spedition für diesen Schaden, so muss sie Dir anschließend einen angemessenen Schadensersatz zahlen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten, die zumeist vorab geregelt sind:

  1. Entweder Dir wird der Zeitwert erstattet, sprich der Kaufpreis abzüglich des Wertverlustes durch Abnutzung,
  2. oder der Wiederbeschaffungswert, also der aktuelle Kaufpreis.

Prüfe vorab welches für Dich das bessere Modell wäre. Im Notfall musst Du Dich anwaltlich beraten lassen oder gerichtlich gegen das Umzugsunternehmen vorgehen. Ich hoffe, das wird bei Dir nicht nötig sein und wünsche Dir einen erfolgreichen Umzug!

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