Welche Versicherungen darf ein Vermieter verlangen?

Versicherungen Mietvertrag

Beim Umzug in eine neue Wohnung ist der Abschluss des Mietvertrags immer eine besondere Angelegenheit. Gerade bei angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt ist manch ein Mieter bereit, sich auf abenteuerliche Klauseln einzulassen, die in den meisten Fällen jedoch gar keine Rechtsgültigkeit besitzen. Natürlich kann es auch aus reiner Unwissenheit passieren, dass man bestimmte Passagen im Mietvertrag gar nicht erst in Frage stellt. Dies ist häufig der Fall, wenn es um das Thema Versicherungen geht. Und eins sei gleich vorweggesagt: Nur in besonderen Fällen darf ein Vermieter vom Mieter den Abschluss spezieller Versicherungen verlangen.

Natürlich will der Vermieter sicher gehen, dass du als Mieter auch für von dir verursachte Schäden aufkommen kannst. Da liegt es doch nahe, dass eine Haftpflichtversicherung im Mietvertrag verlangt wird – oder etwa nicht? Bei einer Hausratsversicherung fragst du dich vielleicht schon eher, warum es den Vermieter interessiert, wer dir im Schadensfall dein Hab und Gut ersetzt. Fakt ist: Vor dem Gesetz wird beides in den wenigsten Fällen bestand haben.

Die Haftpflichtversicherung im Mietvertrag

Auch wenn es zunächst nicht so weit hergeholt klingen mag, der Vermieter darf von dir im Mietvertrag nicht auf dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung bestehen. Es ist allein deine Angelegenheit, ob du Schäden aus eigener Tasche bezahlst oder eine Versicherung einspringen lässt. Zudem ist es auch wenig sinnvoll, wenn der Vermieter sich eine Haftpflichtversicherung beim Abschluss des Vertrags vorlegen lässt, denn theoretisch kannst du diese ja auch jederzeit wieder kündigen.

Anders liegt der Fall jedoch, wenn du ein großes Aquarium oder einen großen Hund dein eigen nennst. Im ersten Fall kannst du mit dem Vermieter eine individuelle Vereinbarung zur Versicherung treffen. Im zweiten Fall kann der Vermieter auf einer Tierhaftpflichtversicherung bestehen, wenn der Hund frei auf dem Grundstück herumlaufen darf.

Ebenfalls anders gelagert ist die Sache mit der Haftpflichtversicherung bei Mietverträgen zu gewerblich genutzten Räumlichkeiten. Hier darf der Vermieter von Gesetz wegen eine Klausel zur Haftpflichtversicherung in den Vertrag einbinden.

Die Hausratsversicherung im Mietvertrag

In manchen Mietverträgen taucht sogar ein Absatz auf, in dem vom Mieter der Abschluss einer Hausratsversicherung verlangt wird. Wer weiß, was genau eine Hausratsversicherung abdeckt, wird eine solche Klausel gleich in Frage stellen. Denn mit einer Hausratsversicherung versicherst du lediglich deine eigenen Habseligkeiten – Möbel, Elektrogeräte, Omas Nähkästchen und die antike Bettpfanne, also nichts, womit der Vermieter annähernd etwas zu tun hätte. Daher ist eigentlich logisch, dass eine Klausel zur Hausratsversicherung im Mietvertrag vor dem Gesetzgeber keine Chance hat.

Welche Versicherungen sind für Mieter sinnvoll?

Auch wenn dein Vermieter demnach bei deinen Versicherungen nur in Ausnahmefällen mitreden darf, gerade der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für Mieter sinnvoll. Versehentlich einen größeren Schaden anzurichten, dass kann jedem passieren und nicht immer hat man das nötige Kleingeld zur Schadensbehebung gleich griffbereit. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung ja auch über in der Wohnung entstehende Schäden hinaus gültig.

Bei der Hausratsversicherung musst du abwägen, ob und in welcher Form sie sich für dich lohnt. Zu bedenken ist, dass bei einem großen Schaden wie zum Beispiel durch ein Feuer, gegebenenfalls auf einen Schlag eine gesamte Einrichtung neu angeschafft werden müsste. Wer dafür nicht genug Reserven angespart hat, gerät schnell in die Bredouille. Eventuell kann es auch geschickt sein, nur bestimmte, dafür aber umso wertvollere Stücke zu versichern.

Übrigens: In möblierten Wohnungen ist der Vermieter für die Versicherung der Möbel zuständig.

 

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