Vertretung für die Wohnungsübergabe

Wer umzieht, hat meist eine lange To-do-Liste. Diese wird an den Tagen nach dem Umzug nicht unbedingt kleiner. Schließlich müssen Möbel aufgebaut und Kisten wieder ausgepackt werden. Es gilt, das neue Heim einzurichten, sich umzumelden und in der neuen Gegend zurechtzufinden. Und dann steht beim Auszug aus einer Mietwohnung auch noch der Termin zur Wohnungsübergabe mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung an. Für die meisten ist das eine lästige Angelegenheit. Für dich auch? Kein Problem, denn wenn du aus zeitlichen Gründen den Termin nur schwer wahrnehmen kannst oder du in eine andere Stadt oder gar ein anderes Land gezogen bist und der Termin allein logistisch schwierig einzuhalten ist oder theoretisch sogar, wenn du einfach keine Lust hast, die Übergabe selber zu erledigen, kannst du dich bei der Wohnungsübergabe vertreten lassen. Die Vertretung kann beispielsweise ein Freund oder ein Verwandter übernehmen. Du musst nur bedenken, dass du dich in deinen Angelegenheiten am besten vertreten kannst, allein, weil du die Wohnung und ihre Macken sowie den Vermieter besser kennst als eine außenstehende Person. Wähle also unbedingt eine zuverlässige Vertretung. 

Vollmacht für die Wohnungsübergabe

Wenn du eine Person deines Vertrauens zur Vertretung bei der Wohnungsübergabe bestimmt hast, musst du eigentlich nur noch deinen Vermieter oder die Hausverwaltung informieren und am besten zusätzlich eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Für diese gibt es von gesetzlicher Seite aus keine Vorgaben, doch damit bei der Anerkennung deiner Vertretung keine Schwierigkeiten entstehen, sollten bestimmte Formalitäten für eine Vollmacht eingehalten werden. Folgende Punkte solltest du in dem Schriftstück aufführen:

  • dein Vor- und Nachname
  • deine neue Adresse
  • die Adresse der Wohnung, die übergeben werden soll
  • der Name der von dir bevollmächtigten Person
  • Datum der Übergabe
  • Datum und Ortsangabe
  • deine Unterschrift

Damit die Vollmacht anerkannt wird, muss deine Vertretung ihren Personalausweis bzw. den Reisepass zur Übergabe mitbringen.

Aufgaben für den Bevollmächtigten

Du hast die freie Wahl, wer für dich die Wohnungsübergabe übernehmen soll. Es sollte jedoch eine Person deines Vertrauens sein, denn der oder die Bevollmächtigte soll alle Aufgaben wahrnehmen, die dir für die Übergabe wichtig sind. Dazu gehören die üblichen Dinge wie die Übergabe aller Wohnungsschlüssel und das Unterschreiben des Übergabeprotokolls. Eventuell möchtest du aber auch unangenehme Angelegenheiten, die unter Umständen ein gewisses Verhandlungsgeschick erfordern, deine Vertretung in deinem Sinne übernehmen lassen. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Aushandeln des Umgangs mit Reparaturen und Ausbesserungen und das Erstellen eines Übergabeprotokolls handeln. Soll deine Vertretung dich auch bei diesen Angelegenheiten vertreten, geht am besten vor der Übergabe gemeinsam durch die Wohnung und besprecht alle Stellen, die Vermieter oder Hausverwaltung beanstanden könnten.

Deine Übergabevertretung sollte unbedingt daran denken, sich die Schlüsselübergabe und Absprachen quittieren bzw. schriftlich bestätigen zu lassen. Nur auf diese Weise können Vermieter oder Hausverwaltung nach der Übergabe nicht etwas anderes behaupten. 

So sollte deine Vertretung die Wohnung übergeben

Um Konflikte mit dem Wohnungsbesitzer zu vermeiden, solltest du deine Wohnung in einem guten Zustand übergeben. Wenn du dich bei der Wohnungsübergabe vertreten lässt, ist es doppelt wichtig, auf ein korrektes Hinterlassen der Wohnung zu achten, denn andernfalls bringst du nicht nur dich, sondern auch deine Vertretung in eine unangenehme Situation. Doch was bedeutet hier eigentlich “korrekt”?

  • Zunächst sollten Wohnung und alle zugehörigen Räume wie Kellerraum, Garage oder Dachboden vollständig ausgeräumt sein. 
  • Die Wohnung sollte zumindest besenrein sein. Das bedeutet, Bad und Küche müssen sauber und alle Böden gefegt bzw. gestaubsaugt sein.
  • Schönheitsreparaturen sollten erledigt sein. Was der Vermieter hier erwartet, kannst du deinem Mietvertrag entnehmen. Beispielsweise musst du von dir farbig gestrichene Wände wieder weiß streichen. 
  • Bauliche Veränderungen müssen rückgängig gemacht werden, sofern dies zuvor nicht anders mit dem Vermieter besprochen wurde. Zu baulichen Veränderungen gehören z.B. auch eine Einbauküche oder Einbauschränke. Auch diese müssen entfernt werden, wenn der Nachmieter sie nicht übernimmt.
  • Abnutzungserscheinungen musst du nur beheben, wenn es sich hierbei nicht um Verschleißerscheinungen im üblichen Rahmen handelt. So musst du beispielsweise nicht die Holzböden schleifen, um normale Gebrauchsspuren zu beseitigen. Hast du im Holzboden jedoch ein Brandloch verursacht, musst du dieses ausbessern.

Rückerhalt der Kaution bei der Wohnungsübergabe

Dass der Vermieter die von dir für die Mietwohnung gezahlte Kaution in Bar zur Wohnungsübergabe mitbringt, ist zwar möglich, wahrscheinlicher ist jedoch, dass er dir das Geld überweist – zumal er das Recht hat, die Kaution eine bestimmte Zeit einzubehalten bis sichergestellt ist, dass du in der Wohnung alle von dir verursachten Mängel beseitigt hast. Bringt der Vermieter die Kaution jedoch direkt zur Übergabe mit, sollte deine Vertretung auf jeden Fall darauf achten, dass das Geld mitsamt Zinsen zurückgezahlt wird. Denn dein Vermieter ist dazu verpflichtet, die Mietkaution gewinnbringend für dich anzulegen.

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