Umzugsgeld im öffentlichen Dienst: Das steht Dir zu

Umzugsgeld im öffentlichen Dienst

Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, profitiert bei seinem beruflich bedingten Umzug vom sogenannten Umzugsgeld. Zahlreiche Berufsgruppen haben Ansprüche auf Leistungen vom Staat, beispielsweise Berufssoldaten, Richter, Beamte o.ä. Was also steht Dir zu und welche Leistungen übernimmt das staatliche Umzugsgeld?

Was ist das Umzugsgeld?

Das Umzugsgeld ist eine gesetzlich geregelte, staatliche Leistung für Personen im öffentlichen und Staatsdienst. Ansprüche haben zudem in verschiedenen Ausnahmefällen auch die Angehörigen dieser Personen sowie jene im Ruhestand. Das Umzugsgeld soll für Auslagen aufkommen, welche durch einen beruflich bedingten Umzug entstehen, aufgrund der Versetzung an einen anderen Dienstort. Das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) regelt, wann und in welcher Höhe die staatlichen Leistungen ausgezahlt werden. Beachte aber, dass jedes Bundesland noch einmal individuelle Regelungen zum Umzugsgeld erlassen kann. Hole Dir daher vor Deinem Umzug stets die schriftliche Zusage auf Umzugskostenvergütung ein.

Welche Leistungen umfasst das Umzugsgeld?

1. Entschädigung für Doppelmieten

Überschneiden sich Deine Mietzahlungen für die alte und neue Wohnung, aufgrund einer zu langen Kündigungsfrist, erhältst Du eine Mietentschädigung für Deine alte Wohnung in der Höhe von höchstens sechs monatlichen Mietzahlungen. Diesen Anspruch hast Du sowohl bei einer Mietwohnung, einem Miethaus und einer Garage als auch für eine Eigentumswohnung oder das eigene Haus.

2. Transportkosten

Weiterhin übernimmt der Bund die Kosten für die Beförderung Deines Besitzes in die neue Wohnung. Hierunter fällt Deine komplette Wohnungseinrichtung, auch für alle weiteren Personen in Deinem Haushalt, vor allem Ehepartner/in und Kinder.

3. Gebühren für den Makler

Auch Kosten für einen Makler werden erstattet, wenn Du diesen für die Vermittlung einer Garage oder Wohnung beauftragst. Allerdings gilt diese Regelung nur für „ortsübliche“ Maklergebühren, Du solltest daher unbedingt vorher verschiedene Angebote einholen und Preise vergleichen.

4. Reisekosten für die häusliche Gemeinschaft

Alle Kosten für die Reise von der alten zu neuen Wohnung sowie für Dienstreisen werden vom Bund nicht nur für Dich, sondern auch für Deine „häusliche Gemeinschaft“, sprich Deine Familie, gezahlt.

5. Das Trennungsgeld nach § 12 BUKG

Kann Deine Familie nicht mit Dir umziehen, beispielsweise weil Du an einen Ort außerhalb Deines Wohn- und Dienstortes abgeordnet wirst oder bei einer Versetzung ohne Umzugskostenvergütung, erhältst Du das sogenannte Trennungsgeld. Dieses greift auch, wenn Deine Familie zwar umzugswillig ist, jedoch aufgrund des Wohnungsmangels noch keine neue Wohnung gefunden hat oder wenn Dir das Pendeln aufgrund der großen Entfernung nicht zumutbar ist. In diesem Fall erhältst Du

  • für die ersten 14 Tage das Trennungsreisegeld,
  • anschließend das Trennungstagegeld und
  • zusätzlich das Übernachtungsgeld.

Hinzu kommen sogenannte Reisebeihilfen für Heimfahrten (halbmonatlich oder monatlich) sowie eine Fahrtkostenerstattung, Mitnahme- und Wegstreckenentschädigung, wenn Du Dich für das tägliche Pendeln zwischen neuem Dienst- und altem Wohnort entscheidest. Alle Regelungen zum sogenannten Trennungsgeld findest Du in der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (TGV).

6. Unterrichtsgeld und Sonderfälle

Auch weitere, mit dem Umzug im Zusammenhang stehende, Maßnahmen werden unter Umständen durch das Umzugsgeld abgedeckt. Hierzu gehört zum Beispiel das Unterrichtsgeld für Deine Kinder, wenn diese aufgrund des Umzugs zusätzlichen Unterricht benötigen.

Wie hoch ist das Umzugsgeld?

Das Umzugsgeld wird pauschal und stets individuell berechnet. In der Regel ist es nach Besoldungsgruppen gestaffelt und wird prozentual gezahlt. So beträgt die Pauschalvergütung für den Punkt „sonstige Umzugsauslagen“ folgende Prozentwerte vom Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe für Verheiratete und Gleichgestellte (jeweils die Hälfte ist es für Ledige):

  • 28,6 % für C4, B3 und höher sowie R3 bis 10
  • 24,1 % für B1, B2, A13 bis 16, C1 bis 3 und R1, R2
  • 21,4 % für A9 bis 12
  • 20,2 Prozent für A1 bis 8

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