Umzugsbeihilfe für Menschen mit Behinderung

Umzugsbeihilfe Behinderung

Ob nun ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung erfolgt oder du als Mensch mit Behinderung aus anderen Gründen umziehen musst, ein Umzug ist nicht nur körperlich und emotional, sondern auch finanziell eine große Herausforderung. Zumindest finanziell gesehen gibt es allerdings die Möglichkeit der Umzugsbeihilfe, die Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. In welchen Fällen die Pflegekasse oder ein anderer Träger diese Form der Beihilfe bewilligt, möchte ich dir nun verraten, damit dein kommender Umzug zu keiner ganz so großen Hürde werden muss.

Umzug wegen Unzulänglichkeiten der bisherigen Wohnung

In vielen Fällen ist ein Umzug für Menschen mit Behinderung deshalb erforderlich, weil die bisherige Wohnung nicht barrierefrei oder in anderer Hinsicht für die persönlichen Lebensumstände unzureichend ist. Dabei können die Ursachen verschiedenen sein. Ob nun eine fortschreitende Krankheit vorliegt oder eine Behinderung zum Beispiel nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung ganz plötzlich auftritt, nun ergeben sich ganz neue Hindernisse in deiner Wohnung. Von der ungünstig geschnittenen Badewanne bis hin zu Wohnraum, der zu knapp bemessen ist, um durch diesen mit einem Rollstuhl zu navigieren, gibt es viele Gründe, die einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung quasi sofort erforderlich machen können. Es gibt allerdings auch Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen, die eingesetzt werden können, um die eben genannten Barrieren zu überwinden. Dies gilt es vor allem dann zu prüfen, wenn du eigentlich gerne in deiner bisherigen Wohnung wohnen bleiben würdest, sofern dies irgendwie möglich ist.

Wann ist finanzielle Unterstützung möglich?

Falls es jedoch keinen Weg gibt, der dir ein Verbleiben in deiner bisherigen Wohnung ermöglicht, so musst du wohl oder übel umziehen. Durch deine Behinderung wirst du beim Umzug wahrscheinlich nicht selbst mit anpacken können, was die Umzugskosten entsprechend in die Höhe treibt. Allerdings besteht zumindest die Möglichkeit auf Hilfe vom Staat, falls solch ein Umzug deine finanziellen Möglichkeiten übersteigen würde. Spezielle Umzugsbeihilfen sind daher im Neunten Sozialgesetzbuch vorgesehen, wobei diese einkommensabhängig vergeben werden. Wer als Mensch mit Behinderung finanziell gut situiert ist, kann also meist nicht auf eine derartige Beihilfe hoffen. Allerdings gibt es in vielen Fällen noch die Möglichkeit, sich bezüglich der Übernahme der Umzugskosten an die Pflegekasse oder das Integrationsamt zu wenden.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder andere Ämter

Damit eine Kostenübernahme deiner Umzugskosten durch die Pflegekasse möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Du musst über eine entsprechende Pflegestufe verfügen
  • Kosten bis maximal 4.000 Euro können übernommen werden
  • Dieser Zuschuss gilt nicht nur für den Umzug, sondern auch für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (zum Beispiel Einbau einer Rampe oder eines Treppenlifts)

Teilweise können neben der Pflegekasse auch andere Rehabilitationsträger die Kosten für Umzugsbeihilfe übernehmen. Falls jedoch keine Pflegestufe vorliegt, so solltest du dich bei einem entsprechend geringen Einkommen direkt an den Sozialhilfeträger vor Ort wenden, der für dein Anliegen zuständig ist. Um diese Beihilfe zu erhalten, musst du nicht nur einen Nachweis über dein Einkommen, sondern auch über dein Vermögen erbringen, um dich überhaupt für die Beihilfe zu qualifizieren. Unter Umständen wird die Beihilfe auch nur als Darlehen gewährt, was vor allem von der persönlichen Situation des Antragsstellers abhängt. Vor einem geplanten Umzug ist es daher umso wichtiger, sich so früh wie möglich zu informieren, um in Erfahrung zu bringen, ob eine Kostenübernahme überhaupt möglich ist.

Kostenübernahme für Berufstätige

Dabei kann es ebenso sinnvoll sein, wenn du dich als berufstätiger Mensch mit Behinderung an das Integrationsamt wendest, um auf diesem Weg eine Kostenbeihilfe für deinen Umzug zu erwirken. Hierbei handelt es sich um eine begleitende Hilfe, die dann gewährt wird, wenn ein Umzug zur Jobsicherung erforderlich ist. Diese Form der Beilhilfe wird abhängig von deiner individuellen Situation entweder einkommensabhängig oder –unabhängig erteilt. Falls sich die Fahrzeit zu deinem Arbeitsplatz lediglich verkürzt, wird ein Teil deines Einkommens bei der Berechnung der Beihilfe angerechnet. Falls du dank der Umzugsbeihilfe jedoch überhaupt erst in eine Wohnung ziehen kannst, die deiner Behinderung gerecht wird, ist eine Kostenübernahme in voller Höhe ganz unabhängig von deinem Einkommen möglich. Wichtig ist auf jeden Fall, dass du deinen Antrag rechtzeitig stellst, da eine Kostenübernahme nachträglich nicht mehr gestattet wird.

Eine Antwort auf „Umzugsbeihilfe für Menschen mit Behinderung“

  1. Hallo ich hab pflegegrad2 und wohne im erdgeschoss mit treppen da sollte rampe hin aber treppe ist zu steil,habe einen scooter der darf nicht draussen stehen bleiben so sagt AOK war schon paar mal kaputt vor kälte,habe uns jetzt eine erdgeschoss ohne treppen gesucht nur ist das so wer zahlt den umzug habe grundsicherung kann es ned von mein geld zahlen mein lebenspartner hat jobcenter er kann auch die möbel nicht tragen wegen sein herz aber einpacken und abbauen aufbauen geht wo bekomme ich hilfe zwecks umzug vielen dank bitte um baldige Antwort lg

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