Umzug wegen Eigenbedarf: Wer zahlt?

Umzug wegen Eigenbedarf: Wer zahlt?

Der Wohnungsmarkt ist in vielen Städten und Kommunen angespannt. Angemietete Wohnungen können durch den Vermieter gekündigt werden, wenn dieser die Wohnung für sich oder nahe Angehörige zur Nutzung benötigt. In diesen Fällen spricht der Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung aus. Diese Kündigung ist für den Mieter überraschend und ein Grund, sofort zu handeln. Auf Basis der im Mietvertrag fixierten Kündigungsfrist ist kurzfristig ein Umzug zu planen. In meinem Beispiel geht es hier um eine Familie aus Esslingen, der kurzfristig gekündigt worden ist und die nun Ihren Umzug plant. Wie also geht man bei der Planung am ehesten vor? Was ist zu tun und wer trägt die Kosten?

Für die Planung hilft beispielsweise ein Umzugsunternehmen in Esslingen und unterstützt bei der Abwicklung des Umzuges. Weitere Kosten wie die neue Einrichtung und eine Kaution sind für die neue Wohnung zu berücksichtigen.

Wer zahlen die Kosten für den Umzug bei einer Eigenbedarfskündigung?

Die Kosten für das Umzugsunternehmen in Esslingen sind von dem Mieter zu tragen. Die Kündigung wegen Eigenbedarf durch den Eigentümer spielt in Bezug auf die Umzugskosten keine Rolle. Für den Mieter besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch den Vermieter. Ist die Kündigung wegen Eigenbedarf rechtmäßig, handelt der Eigentümer bei einem begründeten Bedarf gesetzeskonform. Die Kosten für den Umzug sind für den Mieter nicht steuerlich absetzbar, da es sich nicht um einen beruflich bedingten Umzug handelt.

In welchen Konstellationen besteht für den Mieter ein Anspruch auf die Übernahme der Umzugskosten?

Die Kündigung aufgrund eines eigenen Bedarfs muss nachvollziehbar und hinreichend begründet sein. Insofern der Vermieter die Eigenbedarfskündigung nur vortäuscht, besteht für den Mieter die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In dieser Konstellation ist die Kündigung des Mietvertrages nicht rechtskonform erfolgt. Es handelt sich um eine unwirksame Kündigung und der Vermieter begeht eine Vertragsverletzung. Die rechtsmissbräuchliche Kündigung fällt im Regelfall erst nach dem Umzug des Mieters auf, wenn der Vermieter die Wohnung wieder anbietet beziehungsweise umnutzt. Ist der Mieter bereits mit dem Umzugsunternehmen Esslingen umgezogen, besteht das Recht Schadensersatz zu erhalten. Die entstandenen Kosten für das Umzugsunternehmen in Esslingen zählen zu den Ansprüchen des Schadensersatzes.

Es gilt also Wachsam zu sein. Sollte man den Verdacht hägen, dass eine Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben ist, sollte man sich rechtlichen Beistand suchen und kann auf eine Schadensersatzzahlung hoffen um zum Beispiel die Umzugskosten einzufordern…

Welche weiteren Kosten kann der Mieter geltend machen?

Neben den Umzugskosten für das Umzugsunternehmen zählen die Kosten für die notwendige Renovierung der neuen Wohnung zu der Höhe des Schadensersatzes. Weiterhin kann der Mieter die Kosten der Ummeldung und die Differenz aus der höheren Miete im Vergleich zu der gekündigten Wohnung geltend machen. Zu dem Schadensersatz bei einer unrechtmäßigen Eigenbedarfskündigung zählen die Kaution der neuen Wohnung und der Verlust von Möbeln, welche in der neuen Wohnung nicht genutzt werden können.

Wie lässt sich der Schadensersatz durchsetzen?

Ist die Kündigung wegen Eigenbedarf vorgetäuscht und will der Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen, muss der Mieter den Vermieter verklagen. Durch die Klage des Mieters ist der Kläger in der Beweispflicht. Das Vortäuschen der Eigenbedarfskündigung ist durch den Mieter nachzuweisen und die Beweise müssen fundiert sein, damit die Klage Erfolgsaussichten hat. Im Vorfeld muss der Mieter die Beweise genau prüfen, um die Chancen auf den Erfolg realistisch einzuschätzen. Sind die Nachweise nicht fundiert und eindeutig, besteht das Risiko, dass zusätzlich zu den Umzugskosten für das Umzugsunternehmen in Esslingen Prozesskosten kommen.

Welche Alternativen gibt es zu der juristischen Auseinandersetzung?

Um die Umzugskosten bei einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, besteht die Option einer außergerichtlichen Einigung. Der Vermieter und Mieter können sich schriftlich auf die Übernahme bestimmter Kosten in einer Aufhebungsvereinbarung einigen. Für den Mieter mündet dies meist in dem verbindlichen Auszug aus der Wohnung. Im Gegenzug kann der Mieter einige Kostenpositionen auf den Vermieter übertragen und reduziert seine Aufwendungen bei dem Umzug.

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