Umzug & Versicherungen – Transportversicherung

Transportversicherung

Eine Haftpflichtversicherung fordern die meisten Vermieter beim Einzug und das frisch gebaute Eigenheim sollte man mit einer Gebäudeversicherung versehen. Doch welche Versicherungen sind darüber hinaus sinnvoll und wichtig und auf was kannst du getrost verzichten? In dieser Artikelserie erfährst du, welche Versicherung beim oder nach dem Umzug für wen empfehlenswert ist. Den Anfang macht die Transportversicherung, mit der du dein Hab und Gut gegen beim Umzug entstehende Schäden versichern kannst.

Bereits den Umzug selbst kann man versichern lassen. Dies macht aber nur in bestimmten Fällen Sinn. Es gilt abzuwägen, ob dich die Versicherung im Verhältnis zum Wert der versicherten Gegenstände nicht zu teuer kommt. Zudem kannst du das Risiko, ob dein Hab und Gut beim Umzug Schaden nimmt, teilweise selbst beeinflussen bzw. minimieren. Ich verrate dir, wie du das schaffst und ob sich eine Umzugsversicherung bzw. Transportversicherung für dich lohnt.

Transportversicherung beim Umzug mit den Profis

Einpacken, Treppen runter, in den Wagen schmeißen, die Vollbremsung auf dem Weg zur neuen Wohnung, ausladen, durch das enge Treppenhaus in den dritten Stock, abladen, auspacken – so ein Umzug kann zur Zerreißprobe für deinen Hausrat werden. Und die Lieblingsvase vom Antiquitätenmarkt in Amsterdam überlebt ihn vielleicht nicht. Doch wer haftet im Fall der Fälle? Die Hausratsversicherung greift in der Regel nur bei Schäden am Versicherungsort, nicht aber auf dem Transportweg. Wenn du mit einem Umzugsunternehmen umziehst, haftet das Unternehmen für Schäden, die von den Umzugshelfern verursacht werden. Doch Vorsicht, dies gilt nur, wenn die Umzugshelfer zu 100 Prozent den Schaden verursacht haben. Entsteht beispielsweise ein Schaden, weil du Umzugsgut nicht richtig verpackt hast, dann ist die Firma nicht in der Verantwortung. Ausgenommen sind auch Schäden durch unabwendbare Ereignisse wie Naturkatastrophen sowie durch Dritte verursachte Unfälle.

Ist der Schaden jedoch eindeutig auf die Fahrlässigkeit der Umzugshelfer zurück zu führen, haftet das Unternehmen mit einer Grundhaftung von 620 € pro Kubikmeter Umzugsgut.

Festgelegt ist dies durch Paragraph 451 e des Handelsgesetzbuchs.

Eine besondere Versicherung abzuschließen lohnt sich in diesem Fall nur, wenn der Wert deines Umzugsguts diesen Wert deutlich übersteigt. Infrage kommt hier z.B. eine besondere Transportversicherung. Gegebenenfalls bietet es sich auch an, besonders wertvolle Gegenstände einzeln zu versichern. Denn bei Kunstgegenständen, Antiquitäten oder wertvollen Pflanzen greift eine normale Transportversicherung nicht.

Die Grundhaftung des Umzugsunternehmens ersetzt immer nur den Zeitwert der beschädigten Gegenstände.

Tipp: Hellhörig solltest du werden, wenn das Umzugsunternehmen deiner Wahl auch auf Nachfrage keine Angaben zum Versicherungsschutz macht oder keine Güterverkehrserlaubnis vorweisen kann, die in der Regel mit der gesetzlich vorgeschriebenen Grundhaftung einhergeht. Hier kann Schwarzarbeit im Spiel sein und im Schadensfall bleibst du auf den Kosten sitzen.

Umzug in Eigenregie

Gerade beim Umzug in Eigenregie mit Helfern aus dem Freundes- und Bekanntenkreis und einem Fahrer, der alle Jubeljahre einmal ein Kraftfahrzeug bewegt, das größer ist als die Familienkutsche, kann sich eine Transportversicherung lohnen – zumal der Gesetzgeber bei Freundschaftsdiensten von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung ausgeht. Damit muss ein Freund oder Verwandter in der Regel nicht für einen von ihm beim Umzug verursachten Schaden aufkommen. Allerdings gilt es auch hier abzuwägen. Wer als Student das neue WG-Zimmer bezieht und als wertvollstes Eigentum den Laptop mit der letzten Hausarbeit bezeichnen kann, der sollte diesen doch einfach in die eigene Tasche packen und für den Rest kann er sich die Versicherung getrost sparen.

Grundsätzlich kann man sagen, je länger der Umzugsweg und je höher der Wert des Hausrats, umso eher lohnt sich eine Transportversicherung.

Umzug Transportversicherung Kosten

Oft bekommt man vom Umzugsunternehmen oder dem Kleintransporterverleih ein Angebot für eine Transportversicherung unterbreitet. Doch wer sich für eine Transportversicherung entscheidet, sollte vor dem Abschluss nicht nur Preise vergleichen, sondern auch prüfen, ob die Versicherung auch wirklich alles abdeckt.

Um sich für die passende Versicherung zu entscheiden, sollte man zunächst überschlagen, wie viel das Eigentum wert ist, das versichert werden soll. Als Faustregel kann man hier 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche berechnen. Allerdings beinhaltet diese Rechnung auch eine Küche und berücksichtigt auf der anderen Seite keine besonderen Wertgegenstände wie Antiquitäten oder die kostbare Münzsammlung. Für diese Faktoren muss man bei der groben Berechnung entsprechende Abschläge bzw. Zuschläge machen. Anschließend sollte man sich überlegen, ob man den Zeitwert oder Neuwert der Gegenstände versichert. Versichert man den Zeitwert, bekommt man unter Umständen bei einem Schaden nur noch einen Bruchteil dessen ausgezahlt, was der Gegenstand einmal gekostet hat. Hier gilt also in der Regel: Wenn schon, denn schon. Allerdings muss für eine Versicherung des Neuwerts dieser für gewöhnlich auch belegt werden können. Hilfreich ist es, wenn man zu diesem Zweck noch Kaufbelege und Quittungen aufbewahrt hat.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Wenn der Versicherungsvertrag einen Unterversicherungsverzicht enthält, verzichtet der Versicherer darauf, im Schadensfall zu prüfen, ob das versicherte Gut tatsächlich so viel Wert ist, wie vom Versicherten angegeben.

Aber was darf eine Transportversicherung denn nun kosten? Auch hierfür gibt es eine Faustregel. Der Versicherungspreis sollte etwa bei 0,25 % des Werts der versicherten Gegenstände liegen. Für Besitztümer im Wert von 20.000 € sollte die Transportversicherung zum Beispiel um die 50 € kosten.

Schadensmeldung nach dem Umzug

Nach dem Umzug sollte man so bald als möglich den Hausrat auf mögliche Schäden hin prüfen. So können eventuelle Schäden zeitnah dem Umzugsunternehmen oder der Versicherung gemeldet werden. Es gilt die Untersuchungspflicht. Bei verspäteter Schadensmeldung kann es passieren, dass du deinen Anspruch auf Entschädigung verlierst.

Prüfe also gleich nach der Ankunft im neuen Heim, ob alle Kisten vollzählig angekommen sind und ob auch keines der Möbelstücke fehlt. Sieh in alle Kisten hinein, ob hier nichts zu Bruch gegangen ist und untersuche alle Möbel auf mögliche Schrammen oder andere Beschädigungen. Schließe die Elektrogeräte an und prüfe sie auf ihre Funktionsfähigkeit.

Tipp: Gerade bei antiken Möbeln, die vielleicht schon den ein oder anderen Kratzer aufweisen, kann es sich lohnen, vor dem Umzug Fotos zu machen. So kannst du neue Schäden leichter nachweisen.

Findest du einen Schaden an deinem Hausrat oder ist etwas kaputt gegangen, dann melde dies unverzüglich – am besten schriftlich. Du musst in der Schadensmeldung genau angeben, welcher Gegenstand auf welche Weise beschädigt ist und am besten auch, wie der beschädigte Gegenstand verpackt war.

Schäden vermeiden

Im Idealfall kommt beim Möbeltransport natürlich erst gar kein Schaden auf. Du kannst selbst einiges tun, um deine Habseligkeiten bestmöglich vor Schrammen, Beulen und Bruch zu schützen:

nicht am falschen Ende sparen: Natürlich ist es toll, wenn du noch den ein oder anderen Karton im Keller hast oder dir der Supermarkt um die Ecke seine alten Obstkisten abtritt. Doch solltest du darauf achten, dass besonders die Sachen, die dir lieb und teuer sind, in stabilen und gut verschließbaren Umzugskartons verstaut werden. Achte auch beim Kauf der Umzugskisten auf die Qualität. Selbst bei Umzugskartons aus dem Baumarkt gibt es erhebliche Unterschiede. Die Pappe sollte dick und stabil und das Verschlusssystem sicher sein.

  • richtig packen: Achte darauf, WIE du die Umzugskartons füllst. Zum einen sollten sie nicht zu schwer bepackt werden. Das ist nicht nur angenehmer für die Umzugshelfer, du vermeidest so zudem, dass der Kartonboden reißt und alles herausfällt.
  • gut polstern: Wickele zerbrechliche Gegenstände gut ein. Geschirr und Co solltest du mit Zeitungspapier oder noch besser mit Luftpolsterfolie vor Schäden schützen. Zudem bietet es sich an, Kartons, die du mit zerbrechlichem Gut bepackst mit weichen Dingen wie Kleidung oder Handtüchern aufzufüllen und auszupolstern.
  • Beschriften nicht vergessen: Kartons mit zerbrechlichen oder empfindlichen Gegenständen solltest du entsprechend kenntlich machen. Ein gut lesbares, leuchtend rotes: Vorsicht, zerbrechlich! hält die Umzugshelfer garantiert davon ab, mit dieser Kiste Korbball zu spielen.
  • Möbel schützen: Auch bei deinen Möbeln kann sich eine „Verpackung“ lohnen. Dass ein Spiegel oder die Glasplatte vom Wohnzimmertisch gut umhüllt werden müssen, versteht sich von selbst. Aber auch die Ecken von Holzmöbeln und glatte Holzoberflächen sind anfällig für Schrammen und Kratzer und sollten entsprechend verpackt werden.

Schäden durch Dritte

Besonders kompliziert kann es werden, wenn ein Schaden beim Umzug durch Dritte verursacht wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Umzugswagen verunfallt und ein anderer Verkehrsteilnehmer als der Fahrer des Wagens den Unfall verursacht hat. In einem solchen Fall haftet der Dritte für den verursachten Schaden. Dessen Versicherung kommt aber unter Umständen nur für den Zeitwert der beschädigten Gegenstände auf. In einem solchen Fall sollte man – hat man eine eigene Transportversicherung abgeschlossen – hier den Regulierungsanspruch beachten. Mit Berufung auf den Regulierungsanspruch kann man das Geld für einen durch Dritte verursachten Schaden bei der eigenen Versicherung einfordern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert