Umzug (ins Ausland): So meldest Du das Kindergeld um

Kindergeld ummelden - Umzug ins Ausland

In meinem Artikel „Ummelden beim Umzug. Wann, wie, wo?“ habe ich Dir bereits eine praktische Liste an die Hand gegeben, wo Du Dich bei einem Umzug überall ummelden musst. Hierzu gehört natürlich auch das Kindergeld. Bleibst Du innerhalb Deutschlands, gestaltet sich die Ummeldung des Kindesgeldes relativ einfach. Komplizierter wird es, wenn Du ins Ausland umziehst. Denn dann muss erst einmal geklärt werden, ob überhaupt noch ein Kindergeldanspruch besteht.

Umzug innerhalb Deutschlands: Kindergeld per Formular ummelden

Wenn Du bereits erfolgreich Kindergeld beantragt hast und nur innerhalb von Deutschland Deinen Wohnort wechselst, musst Du dies dem zuständigen Amt über ein Formular mitteilen. Diese sogenannte „Veränderungsmitteilung“ findest Du hier. Du kreuzt einfach den ersten Punkt an „Meine Anschrift hat sich wie folgt geändert:“ und trägst Deine neue Adresse ein. Durch die Angaben in der Kopfzeile, also den Namen und Vornamen des/der Kindergeldberechtigten sowie die Kindergeld- und Steueridentifikationsnummer, kann das Amt die Daten dann auch korrekt zuordnen. Nun musst Du das Dokument nur noch unterschreiben und per Post an das zuständige Amt senden. Doch welches ist eigentlich für die Adressänderung zuständig?

Das zuständige Amt ausfindig machen

Du schickst die Veränderungsmitteilung an Dein bisher zuständiges Amt, sprich in Deinem alten Wohnort, vom dem Du auch alle Kindergeldbescheide etc. erhalten hast. Dieses nimmt dann automatisch die Änderungen vor und übermittelt dem neuen zuständigen Amt, also an Deinem neuen Wohnort, alle wichtigen Informationen. Zuständig ist

  • für Beschäftigte im öffentlichen Dienst die Familienkasse Deines Dienstherrn oder Arbeitgebers.
  • für alle anderen die Familienkasse der ortsansässigen Bundesagentur für Arbeit.

Was passiert beim Umzug ins Ausland?

Wenn Du ins Ausland ziehst, steht Dir oder Deinen Kindern nicht mehr zwangsläufig Kindergeld zu. Du hast nur dann noch einen Anspruch auf Kindergeld, wenn Du auch weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist. Andernfalls erhältst Du eventuell das Kindergeld als Sozialleistung. Dies ist dann der Fall, wenn

  • Du bei der Bundesagentur für Arbeit in einem Versicherungspflichtverhältnis stehst oder
  • Rente gemäß deutscher Rechtsvorschriften beziehst oder
  • als Entsandter, Missionar beziehungsweise Entwicklungshelfer tätig bist.

Kannst Du doppelt Kindergeld beziehen?

Doch was ist nun eigentlich, wenn Du in dem Land Deines neuen Wohnortes auch einen Anspruch auf Kindergeld oder ähnliche Familienleistungen hast? Prinzipiell kannst Du kein doppeltes Kindergeld beziehen. Das bedeutet, dass Du immer die Leistungen des Landes beziehst, in welchem Du lebst und arbeitest. Allerdings stockt Deutschland das Kindergeld eventuell auf, wenn Du weniger als das in Deutschland übliche Kindergeld erhältst und einen Anspruch auf das Kindergeld als Sozialleistung besitzt. Du erhältst dann also die Familienleistung vom Land Deines Wohnortes zuzüglich des Restbetrages von den deutschen Ämtern.

Was, wenn Du im Ausland studieren oder eine Schule besuchen möchtest?

Auch als Schüler/in oder Student/in steht Dir ja unter Umständen noch das Kindergeld zu, wenn es sich um Deine erste berufsqualifizierende Ausbildung handelt. Da Auslandsaufenthalte hierbei immer häufiger werden, interessiert Dich gewiss, ob Du auch bei einem kurzzeitigen Umzug ins Ausland oder bei einem Auslandsstudium noch Anspruch auf das Kindergeld hast?

  • Bleibt Dein Auslandsaufenthalt innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes, hast Du in der Regel immer noch Anspruch auf die Kindergeldzahlungen.
  • Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU oder des EWR hast Du normalerweise dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn dieser nicht länger als ein Jahr dauert.
  • Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als einem Jahr und außerhalb der EU beziehungsweise des EWR wird der Kindergeldanspruch jeweils im Einzelfall entschieden. Gute Chancen hast Du, wenn Du zwar im Ausland studierst, in den Semesterferien aber stets wieder in Deutschland wohnst, Deinen deutschen Wohnsitz also nicht endgültig aufgibst. Dies kann auch der bisherige Wohnsitz bei Deinen Eltern sein.

Welches Amt bei Umzug ins Ausland?

Auch für den Umzug ins Ausland sind die Familienkassen zuständig. Erst einmal füllst Du auch dann eine Veränderungsmitteilung aus und schickst diese postalisch an das bisher für Dich zuständige Amt. Weiterhin muss nun aber geprüft werden, ob Du an Deinem neuen Wohnsitz im Ausland überhaupt noch Ansprüche auf Kindergeld besitzt. Für diese Prüfung sind folgende Familienkassen zuständig:

  • Familienkasse Baden-Württemberg für Frankreich und Schweiz
  • Familienkasse Bayern Nord für alle weiteren EU-/EWR-Staaten
  • Familienkasse Bayern Süd für Österreich
  • Familienkasse Rheinland-Pfalz für Belgien, Niederlande und Luxemburg
  • Familienkasse Sachsen für Polen und Tschechien

Alle weiteren Informationen zum Kindergeldanspruch beim Umzug ins Ausland findest Du unter kindergeld.org

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