Umzug am Sonntag

Umzug am Sonntag

Ein Umzug kostet Zeit. Und einen Urlaubstag kann und will man sich auch nicht unbedingt zum Kistenpacken und Möbelschleppen nehmen. Daher wird der Umzug gerne auf das Wochenende verlegt. Samstags schnell noch die restlichen Kisten vollstopfen und Sonntags geht es dann ans Möbel schleppen. Ist auch praktisch, weil die meisten anderen am Sonntag auch nicht arbeiten müssen und somit viele fleißige Helfer bereitstehen. Aber darf man das überhaupt? Darf man an Sonn- und Feiertagen umziehen? Die klare Antwort hierauf lautet jein. Unter bestimmten Bedingungen darfst du deinen Umzug auch an einem Sonn- oder Feiertag erledigen. Doch hierfür gibt es ein paar Regelungen zu beachten.

Ein bundesweites Gesetz gegen Umzüge an Sonn- und Feiertagen gibt es nicht. Allerdings gibt es das Feiertagsgesetz. Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und regelt unter Paragraph 4, welche Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ausgeführt werden dürfen. Ein Blick in das Feiertagsgesetz des Bundeslandes bzw. der Bundesländer in denen der Umzug stattfindet, kann sich daher lohnen. Meist sind nach dem Feiertagsgesetz unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung dringlicher häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse erforderlich sind erlaubt. Ein Umzug kann durchaus eine unaufschiebbare Arbeit sein, zum Beispiel, wenn er zu einem bestimmten Stichtag stattfinden muss. Allerdings greifen bezüglich eines Umzugs am Sonntag neben dem Feiertagsgesetz noch weitere Regelungen.

Umzug am Sonntag – Regelungen und Gesetze

Wenn du mit einem sehr großen Haushalt umziehst, kann für dich auch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, das für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gilt, relevant werden. Nur mit einer Sondergenehmigung darfst du an Sonn- und Feiertagen mit einem solchen Schwergewicht unterwegs sein. Kleinere Transporter dürfen auch an Sonn- und Feiertagen bewegt werden. Allerdings nur ohne zusätzlichen Anhänger. Wer das Fahrverbot ohne Sondergenehmigung umgeht, riskiert hohe Bußgeldstrafen.

Außerdem gilt es das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu berücksichtigen. Bei diesem Gesetz geht es um die Einschränkung von Lärm. Es ordnet eine Sonn- und Feiertagsruhe an.

Wenn du in ein Mietshaus umziehst, solltest du zudem die Hausordnung beachten. So gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass an Sonn- und Feiertagen Hausruhe herrschen soll. Das bedeutet, dass du keine Geräusche über Zimmerlautstärke verursachen darfst. Genauer gesagt: Wenn du am Sonntag mit schweren Schränken durch das Treppenhaus polterst, haben neue und alte Nachbarn bei Beschwerden den Gesetzgeber hinter sich.

An Feiertagen wie dem Totensonntag und Karfreitag ist ein Umzug schon aus Pietätsgründen unangemessen. Zudem greift hier ein allgemeines Verbot für Umzüge.

Zusammenfassend kann man sagen, wenn dir der Umzug an keinem anderen Tag möglich ist, du entweder eine Sondergenehmigung hast oder mit einem kleineren als einem 7,5 Tonnen schweren LKW dein Hab und Gut umziehst, dieses dann ganz leise durch das Treppenhaus des alten und des neuen Hauses schleppst, dann darfst du auch am Sonntag umziehen.

Rücksicht auf die Nachbarn

Man kann auch sagen, dass ein Umzug am Sonntag vor allem etwas mit Rücksicht auf die Nachbarn, die neuen wie die alten zu tun hat. Wenn du an einem Sonn- oder Feiertag umziehen möchtest oder musst, solltest du in jedem Fall die anderen Hausbewohner vorab informieren. Am besten machst du das persönlich, dann können deine Nachbarn dir eventuelle Einwände oder Wünsche („Umzug am Sonntag? Kein Problem, aber bitte nicht um sechs Uhr in der Früh!“) mitteilen und bei deinen neuen Nachbarn kannst du die Anfrage gleich mit einer Vorstellungsrunde verbinden. Wenn du höflich fragst, werden die wenigsten Menschen etwas gegen deinen Umzug am Sonntag einzuwenden haben. Ist es dir nicht möglich, die Nachbarn der neuen Wohnung persönlich aufzusuchen, z.B. weil du in eine andere Stadt ziehst, kannst du auch deinen neuen Vermieter oder die Hausverwaltung bitten, zu vermitteln.

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