Umzug als Hartz-IV-Empfänger: So klappt’s mit der Kostenübernahme

Umzug als Hartz-IV-Empfänger: So klappt's mit der Kostenübernahme

Wenn Du Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhältst, also Hartz-IV-Empfänger bist, kannst Du Dir einen Umzug aus der eigenen Tasche meist nicht ohne Weiteres leisten. Allerdings besitzt du ebenso wie jeder andere deutsche Bürger das Recht, Deinen Wohnort selbst zu bestimmen. Solltest Du Deinen Umzug nicht selbst finanzieren können, übernimmt das Jobcenter dessen Kosten aber nur unter zwei Voraussetzungen: Entweder es handelt sich um eine Umzugsaufforderung vom Amt selbst oder Du kannst einen wichtigen Grund für Deinen Umzug vorweisen.

Ein freiwilliger Umzug wird vom Jobcenter unterstützt…

…wenn Du aus einem der folgenden, als wichtig erachteten, Gründe umziehst:

  • Deine Lebenssituation verändert sich. Dies bedeutet, dass aufgrund der Geburt eines Kindes, einer Heirat, Trennung oder Scheidung die Wohnsituation verändert werden müssen.
  • Dein Vermieter kündigt Dir den Mietvertrag, beispielsweise aufgrund von Eigenbedarf. Allerdings darf die Kündigung nicht von Dir als Mieter durch einen Vertragsbruch verschuldet sein.
  • Ältere oder kranke Menschen müssen manchmal umziehen, da sie keine Treppen mehr gehen können oder die Wohnung nicht barrierefrei ist.
  • Du nimmst eine neue Arbeitsstelle an, die allerdings sehr weit entfernt liegt. Wird der Arbeitsweg als nicht zumutbar erachtet, werden die Umzugskosten übernommen.
  • Deine aktuelle Wohnung ist in einem so schlechten Zustand, dass sie unbewohnbar wird, zum Beispiel wegen Schimmelbefall. Allerdings werden die Kosten für einen Umzug nur dann getragen, wenn Du nicht für den Schaden verantwortlich bist und wenn sich der Vermieter weigert, diesen zu reparieren beziehungsweise zu beheben.
  • Schlussendlich werden die Umzugskosten in der Regel stets dann übernommen, wenn Du in eine günstigere Wohnung ziehst und dadurch die monatlichen Kosten senkst.

Diese Gründe gelten nicht als „wichtig“

Ziehst Du aus anderen Gründen um, wird das Jobcenter Deine Umzugskosten nicht übernehmen, beispielsweise aufgrund

  • einer geplanten Familienzusammenführung,
  • von Mietmängeln, die jedoch keine Unbewohnbarkeit der Wohnung verursachen,
  • besserer Vermittlungschancen auf eine Arbeitsstelle ohne konkreten Arbeitsvertrag,
  • eines Auszugs aus dem Elternhaus, wenn Du unter 25 Jahre alt bist und keinen triftigen Grund hierfür vorlegen kannst,
  • uvm.

Schlimmstenfalls wird das Amt gar Deine Leistungen kürzen, da es aus Deinem eigenfinanzierten Umzug darauf schließen könnte, dass es Dir finanziell besser geht als gedacht. Du solltest Dir daher stets vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages die Umzugsgenehmigung einholen.

Was passiert bei einem Zwangsumzug?

Die zweite Situation, in welcher das Jobcenter Deine Umzugskosten übernimmt, ist der sogenannte „Zwangsumzug“. Der Begriff ist allerdings irreführend, da das Jobcenter nicht das Recht hat, Dich zu einem Umzug zu zwingen. Du darfst Deinen Wohnort schließlich selbst bestimmen. Es kann Dich aber zu einem Umzug auffordern, um die monatlichen Kosten zu senken. Dies geschieht in der Regel dann, wenn es die Größe oder den Preis für Deine Unterkunft als nicht angemessen betrachtet. Du kannst dann dennoch in Deiner bisherigen Wohnung bleiben, musst aber den als zu viel betrachteten Restbetrag selbst bezahlen. Diese „Zwangsumzüge“ kommen recht häufig vor, da die Jobcenter immer wieder veraltete Mietspiegel oder Daten als Vergleichsgrundlage nutzen. Entschließt Du Dich nach der Aufforderung für den Umzug, so hast Du mindestens sechs Monate Übergangsfrist Zeit für Deine Wohnungssuche und kannst die Umzugskosten beim Jobcenter geltend machen.

Welche Umzugskosten werden für Hartz-IV-Empfänger übernommen?

Handelt es sich um einen vom Jobcenter genehmigten Umzug, übernimmt es dessen Kosten. Allerdings kannst Du nicht einfach ein Umzugsunternehmen beauftragen, denn unterstützt werden nur selbst organisierte und eigenständig durchgeführte Umzüge. Ein Umzugsunternehmen bezahlt das Jobcenter nur, wenn Du nachweisen kannst, dass Du aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht selbständig umziehen kannst. Dennoch ist die Kostenübernahme durch das Jobcenter sehr umfassend. Bezahlt werden beispielsweise die Kosten

  • für ein angemietetes Umzugsfahrzeug,
  • für die Verpflegung Deiner privaten Umzugshelfer (Helferpauschale),
  • für die Umzugskartons und benötigten Materialien, wie beispielsweise Spanngurte, und
  • für die anfallenden, laut Mietvertrag verpflichtenden, Schönheitsreparaturen.

Hinzu kommen Ausnahmefälle, wonach mit einer nachvollziehbaren Begründung auch die Kosten für Deine

  • Maklergebühren,
  • Wohnungsannoncen oder
  • Wohnungsbesichtigungen

erstattet werden.

Ausnahmeregelung bei der Übernahme von Doppelmieten

Wenn Du Dir eine neue Wohnung suchst, kann es passieren, dass sich Dein neuer und alter Mietvertrag überschneiden. Du musst dann für einen oder mehr Monate doppelt Miete bezahlen. Die Gerichte gehen allerdings davon aus, dass ein finanziell selbstständiger und damit wirtschaftlich denkender Mieter solche Doppelmieten vermeiden würde, sofern möglich. Diese Mehrkosten sind auch als Hartz-IV-Empfänger zu umgehen. Die Doppelmiete wird vom Jobcenter daher nur in Ausnahmefällen übernommen, wenn Du nachweisen kannst, dass die Doppelmiete unvermeidbar und wirtschaftlich die sinnvollste Lösung war.

Die Mietkaution wird als Darlehen übernommen

Ein großes finanzielles Problem für viele Mieter – ob Hartz-IV-Empfänger oder nicht – stellt die Mietkaution dar. In der Regel müssen nämlich gleich zwei bis drei Monatskaltmieten beim Einzug hinterlegt werden. Hierbei gilt die Regelung: Ist der Umzug vom Jobcenter genehmigt, übernimmt dieses bei Bedarf die Mietkaution. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um ein Darlehen, welches anschließend monatlich mit jeweils zehn Prozent Deines Regelbedarfs zurückgezahlt werden muss. Dein Vorteil: So kannst Du Deine Mietkaution langsam abstottern, erhältst Sie beim Auszug verzinst zurück und kannst so Deine Kaution bei nächsten Umzug selbst finanzieren. Doch keine Sorge: Die monatlichen Rückzahlungen für die Mietkaution werden nicht einfach von Deinen Sozialbezügen einbehalten. Du bist zwar laut Gesetz in der Rückzahlungspflicht, allerdings erst wenn sich Deine finanzielle Situation insofern stabilisiert hat, als dass die Rückzahlung als problemlos eingestuft werden kann.

Dein Recht auf die „Erstausstattung“

Nicht nur der Umzug selbst wird übrigens vom Jobcenter unterstützt, sondern auch das Inventar für Deine neue Wohnung. So kannst Du eine Erstausstattung geltend machen. Allerdings bewertet das Jobcenter streng, was als notwendig gilt und was nicht. Übernommen werden die Kosten beispielsweise für als wichtig erachtete und preislich angemessene Möbel und Haushaltsgeräte. Hinzu kommen die Kosten für jene Möbel, welche während des Umzugs beschädigt und dadurch unbrauchbar wurden. Diese werden aber nur ersetzt, wenn Du nicht selbst für den Schaden verantwortlich bist und diese durch die Beschädigung nicht mehr verwendet werden können. Gefallen Dir die Möbel nicht mehr oder sie haben nur einige kleine Kratzer, hast Du keinen Anspruch auf Ersatz. Die Erstausstattung wird daher vom Jobcenter stets individuell bewertet und pauschal als Sach- oder Geldbezug geleistet.

Schritt für Schritt: So geht Dein Umzug als Hartz-IV-Empfänger:

  1. Du kannst entweder zuerst nach einer neuen Wohnung suchen oder dies parallel zum Antrag auf die Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter tun.
  2. Bevor Du den Mietvertrag unterzeichnest, musst Du unbedingt den Umzug schriftlich genehmigen lassen.
  3. Nun kannst Du den Mietvertrag unterzeichnen und Deinen Umzug vorbereiten.
  4. Hole mindestens drei Kostenvoranschläge für den Umzugswagen, das Umzugsunternehmen o.ä. von unterschiedlichen Anbietern ein und lege diese dem Jobcenter vor.
  5. Hast Du alle Genehmigungen, kannst Du in die neue Wohnung umziehen.
  6. Bewahre unbedingt alle Belege auf und lasse Dir eventuelle Umzugsschäden am Mobiliar quittieren.

2 Antworten auf „Umzug als Hartz-IV-Empfänger: So klappt’s mit der Kostenübernahme“

  1. Guten Morgen Frau Franke,
    ihr Artikel „Umzug als Hartz-IV-Empfänger“ ist wirklich gelungen und umreißt alle wissenswerten Infos für Umzugswillige Hartz-IV-Empfänger. Aus diesem Grund würden wir gerne einen Teil Ihres Contents für unsere Website () übernehmen, selbstverständlich mit Quellenangabe. Bei Interesse, kurze Info genügt.

    Danke Armin

Schreibe einen Kommentar zu Jan Stanetzki Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert