Ummelden bei Umzug: Wo und wann Sie das tun müssen

Ummelden, Umzug

Der eigene Umzug markiert einen besonderen Wendepunkt im Leben vieler Menschen. Ob innerhalb der gleichen Stadt oder über Hunderte von Kilometern: Die neue Wohnung ist ein gänzlich fremder Ort, der Stück für Stück zum Heim gemacht werden muss. Nicht vergessen sollten Sie dabei auch, sich bei allen wichtigen Stellen umzumelden.

Vor dem Umzug: Nicht vergessen!

Es gibt einige Punkte, die Sie schon dann erledigen müssen, bevor Sie in Ihr neues Zuhause ziehen. So sollten Sie sowohl ihrem Versorger für Gas, Strom und Wasser rechtzeitig Bescheid geben, wenn sich Ihre Adresse ändert. Das ist schnell und unbürokratisch möglich, sofern Sie keinen Anbieterwechsel anstreben. Bei einem Wechsel berücksichtigen Sie am besten die jeweiligen Kündigungsfristen und lassen sich bei Ihrem neuen Anbieter beraten. Oftmals hilft dieser dann bei Kündigung und Ummeldung.

Der Energieversorger muss über die neue Adresse informiert werden.
Der Energieversorger muss über die neue Adresse informiert werden.

Damit Sie direkt nach dem Umzug per Telefon erreicht werden und das Internet nutzen können, melden Sie Ihre neue Adresse inklusive des Umzugsdatums bei Ihrer Telefongesellschaft an. Tun Sie das erst nach dem Umzug, müssen Sie eine Weile auf einen funktionierenden Anschluss verzichten.

Neue Adresse: Die ersten Anlaufstellen

Wer umzieht, muss dies selbstverständlich dem Einwohnermeldeamt mitteilen. Immerhin verwaltet die Behörde alle Einwohner einer Stadt inklusive deren Adressen. Mit einer Ummeldung verbunden sind dabei auch die neue Festsetzung von Grundsteuer, versiegelter Fläche und Müllgebühren. Für gewöhnlich ist es nötig, sich bis spätestens 14 Tage nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt einzufinden und dort den neuen Wohnsitz anzumelden. Wer diese Frist versäumt, muss mir einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen. Nicht vergessen werden sollte beim Anmelden der Personalausweis und bei Mietwohnungen auch die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung. Angemeldet werden muss der neue Wohnsitz auch, wenn es sich um eine Zweitwohnung handelt. Das Einwohnermeldeamt der entsprechenden Gemeinde ist dafür zuständig.

Zieht ein Hund mit um, verändert sich möglicherweise die Höhe der Steuer.
Zieht ein Hund mit um, verändert sich möglicherweise die Höhe der Steuer.

Umziehende, die einen Hund besitzen, können diesen direkt bei der Anmeldung ebenfalls mit neuer Adresse hinterlegen lassen. Das ist wichtig, damit die Hundesteuer korrekt berechnet werden kann. Auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt ist die Mitteilung der Adressänderung wichtig. Meist nämlich wird die Hundesteuer mit weiteren haushaltsbezogenen Kosten abgerechnet. Es lohnt sich, zunächst zu fragen, ob der Hund beim Einwohnermeldeamt ab- und wieder angemeldet werden kann. Ist das nicht möglich, führt der nächste Schritt zum Finanzamt. Mehr dazu gibt’s übrigens im Beitrag: Hund ummelden leicht gemacht

Auch wichtig: Bank und Co.

Natürlich ist es mit dem Einwohnermeldeamt nicht getan. Möchten Sie sich nach einem Umzug ummelden, müssen Sie dies laut umzugsauktion.de nicht nur beim Bürgeramt, sondern beim Finanzamt, der Agentur für Arbeit oder bei Banken und Sparkassen. Es lohnt sich, vor dem Umzug eine Liste zu erstellen, um die wichtigsten Ansprechpartner nicht zu vergessen. Da vor allem mangelnde Organisation zu Fehlern beim Umzug führt, ist dieser Schritt umso wichtiger. Nach dem Umzug muss die erstellte Liste dann nur noch Stück für Stück abgearbeitet werden.

Die nächste Anlaufstelle beim Ummelden ist das Finanzamt. Auch hier ist es unerheblich, ob der Umzug innerhalb der Stadt oder in eine andere Gemeinde erfolgt, denn das Amt muss eine aktuelle und korrekte Adresse hinterlegen. Wer in eine andere Gemeinde umzieht und dabei auch in den Zuständigkeitsbereich eines neuen Finanzamtes rückt, muss dort seine Steuernummer und die Adresse angeben. Bei einem Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereiches genügt die Mitteilung der neuen Adresse im Zuge der nächsten Steuererklärung. Auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern lässt sich schnell ermitteln, ob ein neues Finanzamt zuständig sein wird.

Sollten Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen – hierzu gehört auch das Kindergeld – ist eine Ummeldung ebenfalls nötig. In der Regel kann dies bequem per Online-Formular erledigt werden. Gegebenenfalls ist jedoch auch ein Anruf beim aktuellen Ansprechpartner nötig, falls dieser weitere Belege benötigt, Sollte nach dem Umzug eine neue Dienststelle zuständig sein, werden Ihre Unterlagen automatisch an diese geschickt.

Seit 2015 dürfen KFZ-Besitzer ihr altes Kennzeichen behalten.
Seit 2015 dürfen KFZ-Besitzer ihr altes Kennzeichen behalten.

Wer mit seinem PKW umzieht, muss selbstverständlich auch diesen ummelden. Sowohl die eigene KFZ-Versicherung als auch die Zulassungsstelle sind die richtigen Ansprechpartner. Hier unterscheidet sich das Vorgehen jedoch deutlich, wenn es um den Umzug innerhalb der Stadt oder in eine neue Gemeinde geht. Bleiben Sie ihrer bisherigen Gemeinde treu, genügt es, Ihrem Versicherer die neue Adresse zu übermitteln und der Zulassungsstelle den Fahrzeugschein und den Brief vorzulegen. Dort wird die neue Adresse dann eingetragen. Ziehen Sie jedoch in eine neue Stadt, verlangt die Zulassungsstelle außerdem auch die elektronische Versicherungsbestätigung, die Ihr KFZ-Versicherer ausstellt. Zusätzlich ist es möglich, ein neues Nummernschild zu beantragen, oder das alte kurzerhand zu behalten. Hierüber informiert der ADAC genauer.

Ob Sie ein Konto bei einer neuen Bank eröffnen müssen, lässt sich pauschal nicht sagen. In vielen Fällen genügt es, der Bank die neue Adresse mitzuteilen. Ziehen Sie jedoch weiter weg und möchten Sie sich auch vor Ort beraten lassen können, ist die Neueröffnung sinnvoll. Ihre aktuelle Bank kann unter Umständen beim Umzug des Kontos helfen.

Kurz nach dem Umzug steht auch die Ummeldung bei der GEZ an. Auch wenn der Rundfunkbeitrag vielen Menschen ein Dorn im Auge ist, muss er dennoch gezahlt werden. Die Ummeldung erfolgt bequem per Internet, sodass die nächste Gebührenrechnung direkt an die passende Adresse verschickt wird.

Für diese Personen ist eine Adressänderung ebenfalls interessant

Natürlich ist es ebenfalls wichtig, all Ihren Freunden, Geschäftspartnern, Versicherungsgesellschaften und Ihrem Arbeitgeber von der neuen Adresse zu berichten. Das jedoch klappt nicht immer sofort, weswegen manche Briefe auch weiterhin an die alte Adresse geschickt werden. Richten Sie für diese Zeit einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ein, wird Ihnen jedes Schreiben automatisch an die neue Adresse zugestellt. Am besten ist es, den Nachsendeauftrag schon rund eine Woche vor dem Umzug zu beantragen.

Haben Sie Kinder, sollten Sie auch deren Schulen oder Kindertagesstätten über den Umzug informieren. Steht ein Schul- oder Kindergartenwechsel an, ist es unerlässlich, diesen schon Monate vor dem Umzug zu planen, denn freie Plätze sind keine Selbstverständlichkeit.

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