Vor über zehn Jahren wurde das Gesetz abgeschafft, nun ist es seit dem 1. November 2015 wieder zurück: Wer seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt an- oder abmelden möchte, benötigt eine schriftliche Bestätigung des Vermieters. Dieser Umzugsnachweis wird hierbei auch als Vermieterbescheinigung bezeichnet. Was hat es eigentlich damit auf sich?