Wie bereits angesprochen, kann das Jobcenter dich als Hartz-IV-Empfänger durchaus zu einem Umzug auffordern, sofern die Miete für deine Wohnung den vom Amt festgelegten Satz übersteigt. Angesichts der immer teureren Mieten in vielen deutschen Städten ist dies leider immer öfter der Fall. Doch welche Rechte hast du bei einem Hartz-IV-Zwangsumzug und gibt es bestimmte Ausnahmen, die besagen, dass du dennoch in deiner Wohnung verbleiben kannst, ohne einen Teil der zu hohen Mietkosten selbst übernehmen zu müssen? Nachfolgend erfährst du die wichtigesten Details zu diesem Thema.
Umzug als Hartz-IV-Empfänger: So klappt’s mit der Kostenübernahme
Wenn Du Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhältst, also Hartz-IV-Empfänger bist, kannst Du Dir einen Umzug aus der eigenen Tasche meist nicht ohne Weiteres leisten. Allerdings besitzt du ebenso wie jeder andere deutsche Bürger das Recht, Deinen Wohnort selbst zu bestimmen. Solltest Du Deinen Umzug nicht selbst finanzieren können, übernimmt das Jobcenter dessen Kosten aber nur unter zwei Voraussetzungen: Entweder es handelt sich um eine Umzugsaufforderung vom Amt selbst oder Du kannst einen wichtigen Grund für Deinen Umzug vorweisen.