Vielleicht war ein Umzug Deinerseits gar nicht geplant, doch jetzt hat Dein Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen. Nun fragst Du Dich als Mieter wahrscheinlich, welche Rechte Du hast. Während Dich die Sozialklausel zwar vor einer allzu großen Härte im Fall solch einer Kündigung schützen soll, kann Dir Dein Vermieter durchaus erst einmal aus Eigenbedarf kündigen. Welche Rechte der Vermieter in diesem Zusammenhang hat, verrate ich Dir jetzt.
Mieterschutzrecht: Wie die Sozialklausel Dich schützen kann
Vielleicht hat Dir Dein Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Für viele Mieter ist das ein echter Schock. Denn Wohnraum in den deutschen Großstädten ist teuer und Ersatz als Geringverdiener oder Familie mit Kindern auf die Schnelle kaum zu finden. Doch zum Glück schützt der Gesetzgeber nicht nur die Vermieter, die eine Kündigung aus Gründen des Eigenbedarfs aussprechen können, sondern es gibt die Sozialklausel, die fest im Mieterschutzrecht verankert ist. Sie soll Dich als Mieter vor Härte schützen.