Sie hält sich hartnäckig, diese Annahme, es bestehe ein verbrieftes Recht auf Sonderurlaub für einen Umzug. Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, aber ein gesetzlicher Urlaubsanspruch lässt sich aber leider nur unter bestimmten Voraussetzungen herleiten. Trotzdem lohnt sich immer der Blick in Arbeits- und Tarifverträge und ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten. In diesem Artikel möchte ich dir ein paar Hintergründe zum Thema „Sonderurlaub bei Umzug“ und ein paar der Erfahrungen (die ich damit gemacht habe) mitteilen.