Im ersten Teil der Artikelserie „Modernisierung“ hast Du bereits erfahren, was unter dem Begriff zu verstehen ist, wie diese abläuft und wann Du als Mieter Einspruch gegen Modernisierungsmaßnahmen einlegen kannst. Mit der Modernisierung geht nämlich nicht nur während der Bauarbeiten viel Aufwand einher, zum Beispiel zeitlicher oder finanzieller Art, sondern auch danach kann es als Mieter ungemütlich werden: Der Vermieter darf nämlich nach Modernisierungsarbeiten bis zu elf Prozent ihrer Kosten auf Deine jährliche Miete umschlagen.