Triftige Gründe für die fristlose Kündigung eines Mietvertrages

Triftige Gründe für die fristlose Kündigung eines Mietvertrages

Die Kündigungsfristen von Mietverträgen sind immer wieder Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Zwar gibt der Gesetzgeber für den Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor, egal wie lange ein Mietverhältnis gedauert hat. Je nach Art des Mietverhältnisses können aber auch andere Fristen gelten, beispielsweise bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung oder sonstigen Sonderkündigungsrechten. Erst die Rechtslage …

Mietaufhebungsvertrag: Wie er aussieht und wann er von Vorteil ist

Mietaufhebungsvertrag

Manchmal geht es mit einem Umzug schneller als gedacht: Der neue Job winkt oder das Eigenheim ist früher fertig als geplant. Warum auch immer Du früher ausziehen möchtest als geplant – die drei Monate Kündigungsfrist für Mietverhältnisse ist gesetzlich festgeschrieben und muss daher von Dir eingehalten werden. Eine Ausnahme jedoch gibt es: den Mietaufhebungsvertrag.