Der Einzug in die neue Wohnung ist ein besonderer Tag. Falls bei der Wohnungsübergabe jedoch Schäden festgestellt werden, muss dies dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Sofern keine Regelung zur Mängelbeseitigung getroffen wird, ist eine spätere zur Mängelbehebung nicht mehr möglich. Die Pflicht zur Mangelbeseitigung Häufig wird bei der Wohnungsbesichtigung nicht auf Mängel geachtet oder kleinere …
„Wohnungsübernahme – wer ist für die Beseitigung von Mängeln zuständig?“ weiterlesen