Ob nun ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung erfolgt oder du als Mensch mit Behinderung aus anderen Gründen umziehen musst, ein Umzug ist nicht nur körperlich und emotional, sondern auch finanziell eine große Herausforderung. Zumindest finanziell gesehen gibt es allerdings die Möglichkeit der Umzugsbeihilfe, die Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. In welchen Fällen die Pflegekasse oder ein anderer Träger diese Form der Beihilfe bewilligt, möchte ich dir nun verraten, damit dein kommender Umzug zu keiner ganz so großen Hürde werden muss.
Umzug als Hartz-IV-Empfänger: So klappt’s mit der Kostenübernahme
Wenn Du Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhältst, also Hartz-IV-Empfänger bist, kannst Du Dir einen Umzug aus der eigenen Tasche meist nicht ohne Weiteres leisten. Allerdings besitzt du ebenso wie jeder andere deutsche Bürger das Recht, Deinen Wohnort selbst zu bestimmen. Solltest Du Deinen Umzug nicht selbst finanzieren können, übernimmt das Jobcenter dessen Kosten aber nur unter zwei Voraussetzungen: Entweder es handelt sich um eine Umzugsaufforderung vom Amt selbst oder Du kannst einen wichtigen Grund für Deinen Umzug vorweisen.