Wenn Du Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhältst, also Hartz-IV-Empfänger bist, kannst Du Dir einen Umzug aus der eigenen Tasche meist nicht ohne Weiteres leisten. Allerdings besitzt du ebenso wie jeder andere deutsche Bürger das Recht, Deinen Wohnort selbst zu bestimmen. Solltest Du Deinen Umzug nicht selbst finanzieren können, übernimmt das Jobcenter dessen Kosten aber nur unter zwei Voraussetzungen: Entweder es handelt sich um eine Umzugsaufforderung vom Amt selbst oder Du kannst einen wichtigen Grund für Deinen Umzug vorweisen.