Wenn Du umziehst, nimmst Du in der Regel auch Dein Auto mit an den neuen Wohnort. Das bedeutet, dass Du dieses ebenfalls ummelden musst. Dies kannst Du bei der jeweiligen Zulassungsstelle (auch Meldebehörde genannt) tun. Seit dem 1. Januar 2015 wurde dieses System deutschlandweit vereinfacht: Auch wenn Du über Kreisgrenzen hinweg umziehst, kannst Du jetzt Dein altes Kennzeichen mitnehmen.