Kündigung wegen Eigenbedarf – welche Rechte hat der Vermieter?

Kündigung wegen Eigenbedarf - welche Rechte hat der Vermieter?Kündigung wegen Eigenbedarf - welche Rechte hat der Vermieter?

Vielleicht war ein Umzug Deinerseits gar nicht geplant, doch jetzt hat Dein Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen. Nun fragst Du Dich als Mieter wahrscheinlich, welche Rechte Du hast. Während Dich die Sozialklausel zwar vor einer allzu großen Härte im Fall solch einer Kündigung schützen soll, kann Dir Dein Vermieter durchaus erst einmal aus Eigenbedarf kündigen. Welche Rechte der Vermieter in diesem Zusammenhang hat, verrate ich Dir jetzt.

Mieterschutzrecht: Wie die Sozialklausel Dich schützen kann

Mieterschutzrecht: Wie die Sozialklausel Dich schützen kann

Vielleicht hat Dir Dein Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Für viele Mieter ist das ein echter Schock. Denn Wohnraum in den deutschen Großstädten ist teuer und Ersatz als Geringverdiener oder Familie mit Kindern auf die Schnelle kaum zu finden. Doch zum Glück schützt der Gesetzgeber nicht nur die Vermieter, die eine Kündigung aus Gründen des Eigenbedarfs aussprechen können, sondern es gibt die Sozialklausel, die fest im Mieterschutzrecht verankert ist. Sie soll Dich als Mieter vor Härte schützen.

Schönheitsreparaturen: Was ist beim Auszug Pflicht?

Schönheitsreperaturen bei Auszug - Gesetz vs. Mietvertrag

Schönheitsreparaturen sind eine ungeliebte Klausel in einem Mietvertrag, die regelt, wie Du eine Mietwohnung nach dem Auszug verlassen musst oder welche Renovierungen durchzuführen sind. Klassiker sind hierbei zum Beispiel das Streichen aller Wände oder Abschleifen von Holzböden. Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs allerdings, haben jetzt zahlreiche dieser Schönheitsreparaturklauseln außer Kraft gesetzt. Geblieben ist Verwirrung: Was darf noch vom Vermieter an den Mieter übertragen werden und was nicht? Und wer bezahlt die Kosten für Schönheitsreparaturen?