Vielleicht war ein Umzug Deinerseits gar nicht geplant, doch jetzt hat Dein Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen. Nun fragst Du Dich als Mieter wahrscheinlich, welche Rechte Du hast. Während Dich die Sozialklausel zwar vor einer allzu großen Härte im Fall solch einer Kündigung schützen soll, kann Dir Dein Vermieter durchaus erst einmal aus Eigenbedarf kündigen. Welche Rechte der Vermieter in diesem Zusammenhang hat, verrate ich Dir jetzt.