Die Kündigungsfristen von Mietverträgen sind immer wieder Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Zwar gibt der Gesetzgeber für den Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor, egal wie lange ein Mietverhältnis gedauert hat. Je nach Art des Mietverhältnisses können aber auch andere Fristen gelten, beispielsweise bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung oder sonstigen Sonderkündigungsrechten. Erst die Rechtslage …
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