Sie hält sich hartnäckig, diese Annahme, es bestehe ein verbrieftes Recht auf Sonderurlaub für einen Umzug. Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, aber ein gesetzlicher Urlaubsanspruch lässt sich aber leider nur unter bestimmten Voraussetzungen herleiten. Trotzdem lohnt sich immer der Blick in Arbeits- und Tarifverträge und ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten. In diesem Artikel möchte ich dir ein paar Hintergründe zum Thema „Sonderurlaub bei Umzug“ und ein paar der Erfahrungen (die ich damit gemacht habe) mitteilen.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch für den Umzug – ja oder nein?
Ein Umzug ist eine aufwendige Angelegenheit: Nimmst Du nicht einen teuren Rund-um-Service in Anspruch, verbringst Du schon im Vorfeld viel Zeit mit dem Ausräumen der Schränke, dem Einpacken und Sichern der Möbel. In der neuen Wohnung heißt es dann, all den sorgfältig verpackten Hausrat wieder aus- und in die Möbel einzuräumen. Arbeiten, für die Du Dir sicher gerne Zeit nehmen würdest. Selbst bei akribischer und alle Aspekte berücksichtigender Planung und Vorbereitung wirst Du nicht in der Lage sein, am Umzugstag selbst Deiner Arbeit nachzugehen. Nun stellt sich die große Frage: Hast Du Anspruch auf einen extra Urlaub / Sonderurlaub oder nicht?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht im § 616 durchaus Möglichkeiten einer Dienstbefreiung vor, aus denen sich ein gesetzlicher Urlaubsanspruch ableiten lässt: wenn der Arbeitnehmer für relativ kurze Zeit aus persönlichen Gründen und unverschuldet an der Arbeit gehindert wird. Nun, es lässt sich trefflich darüber streiten, ob eine Geburt „unverschuldet“ ist, aber dieses Ereignis wird im Gegensatz zum rein privaten Umzug ebenso als Grund für Sonderurlaub akzeptiert. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: Wer rein privat umzieht, der hat es (rechtlich) eher erstmal schwer einen Sonderurlaub beim Chef durchzukriegen.
Allerdings sieht die Angelegenheit bei einem beruflich bedingten Grund anders aus. Wirst Du beispielsweise von Deinem Unternehmen an einen anderen Standort versetzt, steht Dir auch für den Umzug Sonderurlaub zu. Ob es sich dabei um einen Urlaubstag oder mehr handelt, das liegt im Ermessen Deines Arbeitgebers und an der Entfernung, die Dein Umzug zurücklegen muss. Als Faustformel lässt sich sagen: Es gibt einen Tag, wenn Du innerhalb eines Ortes eine neue Wohnung beziehst und zwei Tage Sonderurlaub beim Ortswechsel. In der Regel erfahren die Mitarbeiter, die von Berufs wegen den Wohnort wechseln müssen, aber eine umfassende Unterstützung, die bis hin zur Übernahme der Umzugskosten reicht.
Fazit: Weder im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) noch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist ein gesetzlicher Urlaubsanspruch für den rein privaten Umzug formuliert.
Anderweitige Sonderregelungen – Verträge und unverbindliche Richtwerte
Das ist allerdings noch kein Grund, um sofort aufzugeben und die Flinte ins Korn zu werfen. Denn eventuell gibts weitere Dokumente und Verträge, nach denen dir ein Sonderurlaub bei Umzug zusteht. Zunächst solltest Du also Deinen Arbeitsvertrag, aber auch eine eventuelle Betriebsvereinbarung oder die tarifvertraglichen Regelungen studieren. Vielleicht findet sich hier schon die Lösung für Dein Problem? Es kann durchaus sein, dass der Sonderurlaub für einen Umzug an bestimmte Bedingungen, wie beispielsweise die Dauer der Betriebszugehörigkeit, geknüpft ist. Möglich ist aber auch die eindeutige Unterscheidung nach betrieblich bedingtem und privatem Umzug. Eine Rücksprache mit Kollegen und dem Betriebsrat geben Dir vielleicht den nötigen Aufschluss zur betrieblichen Übung, die vielleicht einen Bezug erlaubt. Alternativ kann die Personalabteilung weiterhelfen. Es hängt also in erster Linie von den konkreten arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, aber eben auch von Deinem Verhältnis zu Vorgesetzten und dem Arbeitgeber ab, ob Du auf ein Entgegenkommen in Form von Urlaub für deinen Umzug rechnen kannst.
Fazit: Eine nette Anfrage mit ausreichend zeitlichem Vorlauf hilft deutlich weiter, als das Einfordern von Sonderurlaub für einen Umzug. Handelt es sich nicht um einen beruflich bedingten Umzug, sind die Leistungen des Arbeitgebers oft freiwillig (sofern nichts in Tarif- oder Arbeitsverträgen geregelt ist).
Umzug Sonderurlaub nicht vorgesehen – und nun?
Gibt es keine vertraglichen Regelungen, auf der ein gesetzlicher Urlaubsanspruch für Deinen Umzug zu begründen wäre, solltest Du trotzdem das Gespräch mit den Vorgesetzten und den Kollegen suchen. Natürlich steht es Dir frei, einen ganz normalen Urlaubstag zu beanspruchen – vielleicht beteiligt sich Dein Arbeitgeber mit einem zusätzlichen Tag Sonderurlaub? Je besser Deine Arbeitsleistung im Unternehmen eingeschätzt wird, desto größer sind Deine Chancen. Auch hier gilt: Freundliche Fragen in einer positiven Atmosphäre und diplomatisches Vorgehen weit im Vorfeld des Umzugs sind ebenso probate Mittel wie das dezente, aber deutliche Hinweisen auf die eigenen Leistungen, Stärken und Erfolge in der letzten Zeit. Der Ausfall muss kompensiert werden, sodass auch die Kollegen im unmittelbaren Umfeld eine wichtige Rolle spielen. Ist der reibungslose Ablauf sichergestellt, auch wenn Du für den Umzug frei nimmst, kannst Du Dir auch ohne vertragliche Grundlage Hoffnungen auf einen Sonderurlaub für Deinen Umzug machen.
Fazit: Auch Dein Chef dürfte bereits die Umstände bei einem Umzug erlebt haben – appelliere an sein Verständnis. Je früher Du Deine Vertretung und damit einen reibungslosen Arbeitsablauf sicherst, desto entgegenkommender wird Dein Arbeitgeber sein.