Neues Meldegesetz: Ab jetzt Wohnsitz Ummeldung nur noch mit Umzugsnachweis

Neues Meldegesetz

Vor über zehn Jahren wurde das Gesetz abgeschafft, nun ist es seit dem 1. November 2015 wieder zurück: Wer seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt an- oder abmelden möchte, benötigt eine schriftliche Bestätigung des Vermieters. Dieser Umzugsnachweis wird hierbei auch als Vermieterbescheinigung bezeichnet. Was hat es eigentlich damit auf sich?

Welchem Zweck dient das neue Meldegesetz?

Seit die Vermieterbescheinigung abgeschafft wurde, hat der Bund mit einer steigenden Zahl sogenannter „Scheinanmeldungen“ zu kämpfen. Da in Deutschland aber jeder Bürger der Meldepflicht untersteht und daher der Meldebehörde seinen aktuellen Wohnort mitteilen muss, sind solche Scheinanmeldungen illegal. Um diese zu reduzieren, wurde das neue Meldegesetz eingeführt. Nachdem die Meldepflicht bislang Landessache war, gilt das neue Gesetz auf Bundesebene. Demnach ist eine An- oder Abmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt in ganz Deutschland nur noch mit einem entsprechenden schriftlichen oder elektronischen Nachweis möglich.

Wie von jeder Regel, gibt es aber auch hier einige Ausnahmen, zum Beispiel wenn Du Dich in einem Pflegeheim oder einer Einrichtung zum Schutz (Zeugenschutz oder häusliche Gewalt) befindest.

Wann muss der Vermieter den Umzugsnachweis ausstellen?

Der Vermieter hat laut Gesetz zwei Wochen Zeit, um Deinen Umzug bei der örtlichen Meldebehörde zu erfassen. Zudem musst Du der Meldebehörde den Umzugsnachweis Deines neuen Vermieters vorlegen. Wird diese Vermieterbescheinigung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig ausgestellt und vorgelegt, musst Du mit einer Strafe in Form von Bußgeld (bis zu 1.000 Euro) rechnen. Wer bewusst betrügt, sprich einen Scheinwohnsitz mit einem entsprechenden Dokument belegt, kann gar mit bis zu 50.000 Euro Strafe belangt werden. Diese Strafen gelten übrigens sowohl für den Mieter als auch den Vermieter einer Wohnung. Du musst daher unbedingt innerhalb von zwei Wochen nach Deinem Umzug zum Einwohnermeldeamt.

Übrigens: Auch wenn Du in Deinem Wohneigentum lebst, musst Du dies bei einem Ein- und Auszug bestätigen. Da Du dann „Vermieter“ und „Mieter“ zugleich bist, fordern viele Ämter die Bestätigung Deiner eigenen Angaben via Umzugsnachweis. Einige sehen aus Kulanz davon ab…

Der Umzugsnachweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art der Meldung: Ein- oder Auszug?
  • Datum des Vorgangs
  • Vollständige Adresse der Wohnung
  • Name des Mieters

Eine Vorlage für den Umzugsnachweis findest Du unter www.mdr.de

Mieter und Vermieter haben jetzt „Auskunftsanspruch“

Noch eine Neuerung bringt das Meldegesetz mit sich: Der Vermieter besitzt nun fortan einen „Auskunftsanspruch“. Das bedeutet, dass er bei der Meldebehörde jederzeit erfragen kann, ob der Mieter an seinem angegebenen Wohnsitz tatsächlich gemeldet ist. Zugleich muss er auf Nachfrage des Einwohnermeldeamtes seine vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben zu den Mietern in seiner Wohnung offenlegen.

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