Maklerprovision – Gesetze, Höhe und Bestellerprinzip

Maklerprovision - Gesetze, Höhe, Bestellerprinzip

Die Maklerprovisionen standen lange Zeit in der Kritik. Vor allem in Ballungsgebieten mit Wohnungsknappheit haben Vermieter kurzerhand einen teuren Makler beauftragt und dessen Kosten anschließend auf den Mieter abgewälzt. Nun hat die Politik endlich gehandelt und im Jahr 2015 das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt. Was das bedeutet, wann Du eine Provision zahlen musst und wie hoch diese ist, habe ich Dir im Folgenden zusammengetragen.

Was ist eigentlich eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch nur Provision oder Courtage genannt, ist eine Art von Erfolgshonorar für den Makler. Das bedeutet, dass Du ihm die Provision dann zukommen lässt, wenn er eine Wohnung oder das Haus erfolgreich vermittelt hat. Bleibt er hingegen erfolglos, steht ihm auch keine Provision zu. Sie könnte daher auch als Erfolgsbeteiligung bezeichnet werden.

Das neue „Bestellerprinzip“

Bislang allerdings, haben viele Vermieter Makler beauftragt und die Kosten an den jeweiligen Mieter abgewälzt. Wer die Provision nicht gezahlt hat, bekam keinen Zuschlag. Wie Du allerdings in den folgenden Absätzen sehen wirst, sind Maklerprovisionen alles andere als ein Schnäppchen und im Gegensatz zur Kaution erhältst Du das Geld nicht mehr zurück. Diese Art der Bezahlung wurde daher lange Zeit als unfair kritisiert. Im Jahr 2015 hat die Politik endlich gehandelt und das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt. Dieses regelt, dass nun stets der „Besteller“ des Maklers auch die Provision zu zahlen hat, also der Auftraggeber. Beauftragt also ein Vermieter einen Makler, muss er diesen auch selbst bezahlen und kann die Kosten nicht mehr auf den Mieter abwälzen. So zumindest auf dem Papier.

Folgen des Bestellerprinzips

In der Praxis haben viele Vermieter nämlich bereits neue Wege gefunden, um das Bestellerprinzip zu umgehen. Gerade in Ballungsräumen und Großstädten mit immensem Wohnungsmangel suchen die Mieter häufig so verzweifelt nach Wohnraum, dass sie auch fragwürdige Regelungen zur Maklerprovision akzeptieren, zum Beispiel:

  • Zwang zum rückwirkenden Vertrag mit dem Makler
  • Reservierungsbestätigungen
  • Servicegebühren
  • Besichtigungsgebühren
  • hohe Abstandszahlungen, zum Beispiel für eine Einbauküche
  • uvm.

Unterschreibe daher bei der Anmietung einer Wohnung niemals Dokumente, deren Inhalt Du nicht gänzlich verstehst oder die Dich zu Zahlungen gegenüber einem Makler verpflichten, den Du nicht selbst beauftragt hast. Du kannst Dich zudem beim Gewerbeaufsichtsamt über illegale Machenschaften von Vermietern und Maklern beschweren.

Wann Du die Maklerprovision bezahlen musst

Merke Dir also: Wenn Du eine Mietwohnung suchst, musst Du eine Maklerprovision nur dann bezahlen, wenn Du diesen eigens beauftragt hast und die Vermittlung erfolgreich war. Das bedeutet, die Provision wird fällig, wenn

  • Du eine schriftliche Vereinbarung mit dem Makler hast, zum Beispiel in Form von E-Mails oder einem Maklervertrag.
  • der Makler eine erfolgreiche, dem Vertrag entsprechende Leistung erbracht hat, zum Beispiel die Vermittlung einer Mietwohnung.
  • der Mietvertrag bereits unterschrieben ist.
  • der Mietvertrag durch den Makler zustande kam. Du kannst nämlich trotz Maklervertrag nebenher auf eigene Faust eine Mietwohnung suchen und musst dann natürlich auch keine Provision bezahlen.
  • der Vertrag wirksam bleibt. Sollte er nachträglich ungültig werden, hast Du Anspruch auf Rückerstattung der Provision.

Zu zahlen ist die Maklerprovision, sofern Ihr keine abweichenden Vereinbarungen getroffen habt, meist sieben bis 14 Tage nach Zustandekommen des Mietvertrages.

Die Höhe der Provisionen bei Vermietungen

Während bei Verkäufen die Höhe der Courtagen nicht einheitlich geregelt ist und es auch keine gesetzliche Obergrenze gibt, ist die Rechtsprechung bei der Vermietung eindeutig: Die Maklerprovision darf nicht höher sein als 2,38 Nettokaltmieten des vermittelten Objektes. Hinter dem Begriff der Nettokaltmiete verbirgt sich die reine Grundmiete für eine Wohnung. Darin dürfen keinerlei Nebenkosten enthalten sein, auch nicht für Wasser, Warmwasser, Sammelheizung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger o.ä. Solltest Du Zuschläge auf die Miete bezahlen, zum Beispiel weil Du diese anders als zu reinen Wohnzwecken nutzt, werden auch diese nicht in die Maklerprovision einberechnet.

Mit dem Makler handeln? Eher nicht!

Du kannst es zwar versuchen, bei Vermietungen sind die Maklerprovisionen aber in der Regel nicht verhandelbar. Die meisten Makler orientieren sich schlichtweg an der gesetzlich festgesetzten Obergrenze. Da Du laut Bestellerprinzip ja sowieso nur noch eine Maklercourtage zu entrichten hast, wenn Du ihn selbst beauftragst, kannst Du eventuell vor Vertragsabschluss handeln und Dir verschiedene Angebote machen lassen. Am höchsten stehen Deine Erfolgschancen in Regionen mit ausreichend Wohnraum. Ballungsräume sind und bleiben ein echtes Problem, wenn es um die Suche nach Mietwohnungen geht…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert