Eine Einbauküche ist eine praktische Sache. Sie bietet viel Stauraum. In kleinen und großen Schubladen, Schränken und Fächern werden Kleinteile, Geschirr und große Küchengeräte hinter einem harmonischen Design aus einem Guss verstaut. Kein Wunder, das viele Menschen schon aus ästhetischen Gründen eine Einbauküche bevorzugen. Doch nicht selten wird die Einbauküche auch zum Streitpunkt. Meist dann, wenn sie in einer Mietwohnung steht. Damit es dazu gar nicht erst kommt, verraten wir dir in unseren Einbauküchen FAQ, welche Rechte und Pflichten auf Seiten von Mieter und Vermieter bestehen.
Welche Küchenmöbel und -geräte muss der Vermieter stellen?
Kein Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine Einbauküche oder bestimmte Küchengeräte oder Möbel zur Verfügung zu stellen. Nicht einmal eine Spüle muss vorhanden sein, damit ein Vermieter einen Raum als Küche ausweisen darf – auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält. Es genügt, wenn in einem Raum Wasseranschlüsse und Stromanschlüsse sowie eventuell ein Gasanschluss vorhanden sind, damit der Vermieter diesen als Küche bezeichnen darf.
Wie viel Miete darf der Vermieter für eine Einbauküche verlangen?
Wurde die Einbauküche in deiner Mietwohnung vom Vermieter angeschafft oder durch den Vermieter von deinem Vormieter abgelöst, dann wird der Vermieter in der Regel einen im Mietvertrag festgelegten Mietpreis für die Küchennutzung veranschlagen. Dieser darf allerdings nicht beliebig hoch sein. Der Mietpreis für eine vom Vermieter gestellte Einbauküche errechnet sich aus dem Zeitwert der Küche:
Anschaffungswert : Nutzungsdauer + Kapitalzinsen = Mietaufschlag für die Einbauküche
Die Summe, die sich aus dieser Formel ergibt, kann der Vermieter auf den Mietpreis aufschlagen. Oftmals wird die Miete für die Küche jedoch gar nicht gesondert im Mietvertrag aufgeführt.
Abhängig vom Anschaffungswert der Küche gilt diese nach etwa zehn bis 25 Jahren als „wertlos“. Nach Ablauf dieser Zeit darf der Vermieter keine Miete mehr für die Einbauküche verlangen und hat auch keinen Anspruch mehr auf einen Schadensersatz, wenn du die Küche in der Mietwohnung beschädigst.
Wer ist für Reparaturen der Einbauküche zuständig?
Für die Einbauküche gilt hier Ähnliches wie im Rest der Mietwohnung. Bei Schönheitsreparaturen musst du als Mieter für die Kosten aufkommen. Größere Reparaturen und defekte Geräte muss der Vermieter ersetzen – dies natürlich nur, solange der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat. Normale Verschleißerscheinungen und Abnutzungen an der Küche muss der Vermieter hinnehmen und darf diese bei einem Auszug nicht von den Kautionskosten abziehen.
Darf ich eine vorhandene Einbauküche ersetzen?
Die Einbauküche in Orange- und Brauntönen sieht vielleicht retro aus, ist aber nicht wirklich dein Geschmack? Du magst es dann doch moderner und fragst dich, ob du nicht stattdessen diese schicke Küche mit den weißen Blenden und den schönen Metallgriffen einbauen kannst? Auf jeden Fall solltest du dein Vorhaben mit dem Vermieter besprechen. In den meisten Fällen wird er nichts einzuwenden haben, dennoch bist du für die ungeliebte angemietete Einbauküche von Rechts wegen weiterhin verantwortlich. Das bedeutet nicht nur, dass du die Einbauküche des Vermieters weiterhin pfleglich behandeln bzw. gut und sicher einlagern und bei deinem Auszug wieder einbauen musst, sondern auch, dass du weiterhin Miete für die Einbauküche des Vermieters zahlen musst, es sei denn, dein Vermieter lässt sich hier auf andere Absprachen ein.
Wie gehe ich beim Verkauf meiner Einbauküche bei einem Auszug vor?
Ein Nachteil bei einer Einbauküche ist, dass sie bei einem Umzug oft nur schwer in eine neue Wohnung integrierbar ist. Hast du für eine Mietwohnung deine eigene Einbauküche angeschafft, stellt dich das vor die Herausforderung, sie beim Auszug zu einem angemessenen Preis wieder loszuwerden. Du hast die Möglichkeit, die Küche direkt an den Vermieter zu verkaufen oder du bietest sie deinem Nachmieter zum Kauf an. Einen fairen Preis kannst du auch hier mithilfe des Zeitwerts errechnen. In jedem Fall solltest du einen rechtskräftigen Kaufvertrag aufsetzen, um eine Haftung auszuschließen und um sicher zu gehen, dass sich dein Käufer nicht kurzfristig umentscheidet und du doch noch in einer Nacht- und Nebelaktion die Küche vor deinem Auszug ausbauen musst.