Duschkabinen in Mietwohnungen – brauche ich eine Genehmigung?

Duschkabine in dier Mietwohnung, was sagt Vermieter?

Du wohnst in einer Mietwohnung und wünschst dir eine neue Duschkabine oder eine Duschwand für die Badewanne? Dann fragst du dich sicher, ob du hierfür eine Genehmigung benötigst oder den Einbau einfach selbst erledigen darfst.

Grundsätzlich solltest du dir für die Renovierung deines Duschbereichs eine schriftliche Erlaubnis deines Vermieters einholen. Dies wird dir auf lange Sicht möglichen Ärger und Aufwand ersparen, denn wenn du eine Wohnung anmietest, gibst du dich mit dem Zustand dieser bei Vertragsunterzeichnung zufrieden und bestätigst, dass du die Räumlichkeiten bei Auszug auch in ebendiesem ursprünglichen Zustand zurückgibst. Solltest du also einen Umbau von der Größe einer Badezimmerrenovierung durchführen wollen, verändert dieser den Ursprungszustand so weit, dass der Vermieter bei Ihrem Auszug fordern kann, die Renovierung rückgängig zu machen.

Kostendeckung und Verantwortung für Duschkabinen in Mietwohnungen

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die dein Vermieter hinsichtlich des Einbaus einer neuen Duschkabine genehmigen kann:

  • Du erhältst die Erlaubnis, ein neues Duschkonzept zu installieren. Die Kosten für dieses musst du jedoch selbst tragen. In diesem Fall ist die Duschabtrennung dein Eigentum; jegliche Instandhaltungsarbeiten obliegen deiner eigenen Verantwortung und im Falle deines Auszugs kannst du das Produkt ausbauen und mitnehmen.
  • Dein Vermieter stimmt dem Einbau einer neuen Duschkabine zu und trägt die Kosten für die Renovierung. In einer solchen Situation obliegt jedoch auch die Entscheidungsgewalt über das Modell, sprich über Design, Größe und Preisklasse, dem Vermieter. Bei deinem Auszug hast du kein Recht das Produkt mitzunehmen. Da die Duschkabine zum Inventar der Mietwohnung zählt, musst du allerdings auch keinerlei Kosten für deren Instandhaltung und Wartung zahlen.

Duschabtrennungen vom Qualitätshersteller werden deinen Vermieter überzeugen

Um eine Genehmigung für die Renovierung deines Badezimmers zu erhalten, ist es sinnvoll, vorbereitet in das Gespräch zu starten: Präsentiere deinem Vermieter eine Idee, die er nicht ausschlagen kann. Insbesondere, wenn du hoffst, die Kosten nicht selbst tragen zu müssen, solltest du Produkte mit überzeugendem Preis-Leistungs-Verhältnis vorstellen.

Passende Angebote findest du etwa bei Schulte – der Qualitätsmarke für Duschkabinen Made in Germany. Zahlreiche Modelle mit verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten und für unterschiedliche Einbausituationen halten für jeden Geschmack und für jegliche Gegebenheit das passende Produkt bereit.

Wenn du also in das Gespräch mit deinem Vermieter einsteigst, solltest du dir zum einen genau überlegt haben, was dein Ziel ist: Möchtest du dir eine eigene Duschkabine aussuchen (und kaufen) oder möchtest du bloß eine neue Duschabtrennung in deiner Mietwohnung, deren Optik dir weitestgehend egal ist und die bestenfalls von deinem Vermieter finanziert wird?

Zum anderen solltest du dich über das aktuelle Angebot möglicher Duschkabinen informiert haben.

Eine fundierte Argumentation, warum du den Einbau eines neuen Duschbereichs für nötig hältst und wie du dir die Neugestaltung von diesem vorstellst, erhöhen deine Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Gesprächs. Häufig ist die gesteigerte Attraktivität der Wohnung ein gutes Argument, da der Vermieter natürlich ein Interesse daran hat, die Wohnung schnell weiterzuvermieten, wenn du einmal ausziehst.

Was kann ich tun, wenn ich in meiner Mietwohnung trotzdem keine feste Duschkabine montieren darf?

Sollte dein Vermieter den Einbau einer neuen Duschabtrennung dennoch gänzlich ablehnen, da er zum Beispiel keine Bohrungen in den Wänden genehmigt, bleibt dir noch eine andere Möglichkeit: Oftmals werden Duschwände angeboten, die einfach ohne Bohren angebracht werden können. Hierbei handelt es sich häufig um Badewannenaufsätze.

Hast du eine Badewanne in der Wohnung? Dann solltest du dir die Möglichkeit einer Badewannenfaltwand unbedingt einmal näher ansehen. In der Regel erfolgt die Befestigung mittels eines speziellen Klebers. Der Vorteil hierbei ist, dass die angeklebten Adapter bei Bedarf unkompliziert und rückstandslos entfernt werden können und du daher keine Einverständniserklärung deines Vermieters benötigst.

Tipp: Hier gibts jede Menge Tipps zur Reinigung des Bades bei einem Umzug.

10 Antworten auf „Duschkabinen in Mietwohnungen – brauche ich eine Genehmigung?“

  1. Danke für die Tipps zu Duschabtrennung in Mietwohnungen. Mein Bruder musste in seiner Wohnung den Vermieter fragen, ob er eine Duschabtrennung einbauen darf. In unserem Bad dürfen wir nicht bohren, deswegen ist euer Tipp zu Badewannenaufsätzen echt gut!

  2. Meine Tante kommt noch gut in ihrer Wohnung zurecht, jedoch wird der Einstieg in die Badewanne immer problematischer. Deshalb wollten wir ihr gerne dabei helfen, eine barrierefreie Duschkabine zu bauen. Eine schriftliche Genehmigung würden wir uns natürlich wie empfohlen vorher einholen. Variante 2 wäre da natürlich ideal und wir hoffen, dass der Vermieter diese Investition mittragen würde. Zur fundierten Argumentation können wir auch den hohen Altersdurchschnitt seiner Mieter nutzen.

  3. Interessant, dass man die Instandhaltung selbst bezahlen muss, wenn man neue Duschtüren in eine Mietwohnung einbauen sollt. Ich würde gerne einiges am Badezimmer in meiner Wohnung verändern. Ich schwanke jedoch immer noch zwischen Renovierung und Umzug, weil beides wirtschaftlich gesehen nicht kostengünstig ist.

  4. Zuhause hatte ich erst vor wenigen Monaten einen Neue Duschkabine eingebaut. Und ich hatte vorher nicht das schriftliche OK vom Vermieter eingeholt. Ich hoffe ich kriege dann später keinen Ärger.

  5. Wenn es um die Reinigung der Dusche geht vertraue ich auch auch lieber auf die alten Hausmittel. Die sind wirklich um einiges besser als die ganzen Reiniger die man so kaufen kann. Schließlich will ich nicht die Umwelt noch mehr belasten wie jetzt schon nötig ist.

  6. Eigentlich eine gute Idee das Konzept der neuen Dusche für den Vermieter als eine Art Präsentation vorzustellen. Warum sollte der Besitzer eine Mietwohnung so etwas eigentlich nicht zustimmen? Immerhin könnte er am Ende das Konstrukt übernehmen und vielleicht auch noch eine Wertsteigerung der Wohnung erzielen.

  7. Mein Bruder möchte, dass ich ihm für seine Mietwohnung eine Duschtür aus Glas kaufe. Danke für den Hinweis, dass die Tür dann sein Eigentum beim Auszug ist. Dass man für einen solchen Einbau eine Genehmigung vom Vermieter benötigt, war mir nicht bewusst.

  8. Ich bin vor 2 Woche eingezogen und ehrlich gesagt, nach der ein paar Tage gefällt das Badezimmer mir nicht. Ich spiele mit dem Gedanken, um eine neue Duschwand erstellen zu lassen. Gut zu wissen, dass es noch Möglichkeit gibt, meine eigene Idee zu realisieren. Mir ist ganz okay, die Renovierungskosten selbst zu tragen, solange wie ich mich das Design und Model entscheiden kann.

  9. Ich wohne in einer Mietwohnung und ich habe überlegt ob ich die Duschkabine austauschen soll. Diese hat etwas unter den Vormietern gelitten und schaut einfach nicht mehr gut aus. Teilweise ist diese Verschimmelt und kaputt wodurch das Wasser leider doch durchkommt. Eigentlich habe ich nicht lust darauf eine neue Kabine zu bezahlen daher finde ich den Rat gut mit dem Vermieter zu sprechen und ihm gute Argumentationen zu geben warum eine neue Kabine nötig wäre.

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